Neue Dienste: WCS NW GELAENDESTUFEN und WCS NW GELAENDENEIGUNG
Das Diensteangebot von Geobasis NRW ist um die Web Coverage Services (WCS)
WCS NW GELAENDESTUFEN und
WCS NW GELAENDENEIGUNG erweitert worden.
Die neuen Dienste stehen ab sofort unter den Adressen
https://www.wcs.nrw.de/geobasis/wcs_nw_gelaendestufen und
https://www.wcs.nrw.de/geobasis/wcs_nw_gelaendeneigung
zur Verfügung.
Über die Sachdatenabfrage der gleichnamigen WMS können einzelne Kacheln oder Kartenausschnitte via WCS heruntergeladen werden.
Inhalt
Geländeneigung:
Eine Geländeneigung färbt Bereiche rot ein, die eine bestimmte Mindestneigung aufweisen. Dies kann einen Hinweis auf potentielle Böschungen geben. Die Geländeneigung wird aus dem Digitalen Geländemodell 1 (DGM1) abgeleitet. Ein Pixel in der Geländeneigung entspricht 1 m² auf der Erdoberfläche.
Geländestufen:
Die Geländestufen sind eine spezielle Ausprägung eines Höhenschichtenbildes, bei der jeder Geländestufe eine eindeutige Farbe zugeordnet ist. Die Äquidistanz für jede Geländestufe beträgt 1 m. Die Geländestufen werden alternierend mit 5 Farbwerten (Grau, Rot, Gelb, Grün und Blau) dargestellt. Zwischen zwei Geländestufen gleicher Farbe liegt dadurch einen Höhenunterschied von 5 m. Anhand dieser Darstellung können kleine Höhenunterschiede zweier Punkte auf der Karte bestimmt werden. Dies kann z. B. für die Bestimmung von Mindesthöhen von Böschungen verwendet werden. Die Geländestufen werden aus dem Digitalen Geländemodell 1 (DGM1) abgeleitet. Ein Pixel der Geländestufen entspricht 1 m² auf der Erdoberfläche.
Nutzungsbedingungen
Die Geobasisdaten des amtlichen Vermessungswesens werden als öffentliche Aufgabe gem. VermKatG NRW und gebührenfrei nach Open Data-Prinzipien über online-Verfahren bereitgestellt. Nutzungsbedingungen: siehe http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/geobasis/lizenzbedingungen_geobasis_nrw.pdf
Zugangsbeschränkungen
Die maximale Größe ist auf 2 x 2 Originalkacheln (2000 x 2000 Pixel) beschränkt.
Weitere Informationen zu den Produkten von
Geobasis NRW finden Sie auf den
Internetseiten der Bezirksregierung Köln.
14.02.2018