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LINFOS-Kennung: LSG-WES-00049 Schutzziel: Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gemäß § 26, Abs. 1, Satz 1-3 BNatSchG 1.zur Erhaltung und Entwicklung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts eines strukturreichen Abgrabungsgebietes, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere • zur Erhaltung und Entwicklung des in Teilen naturnah entwickelten Abgrabungsgebietes mit offenen Wasserflächen, Ufergehölzen, Hochstaudenfluren und Röhrichten wegen seiner Bedeutung als Lebensraum für gefährdete Tier- und Pflanzenarten (z.B. Wasservögel und Amphibien) 2.wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des strukturreichen Abgrabungsgebietes und seiner Bedeutung für das Landschaftsbild. 3.wegen der besonderen Bedeutung des Abgrabungsgebietes für die Erholung und die naturnahe, wassergebundene Freizeitnutzung Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp kamp-lintfort-moers-neukirchen-vluyn_text.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp kamp-lintfort-moers-neukirchen-vluyn_karte1.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp kamp-lintfort-moers-neukirchen-vluyn_karte2.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2013, Inkraft: 2013, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Kamp-Lintfort-Moers-Neukirchen-Vluyn (2013-08-11) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dieses Objekt hatte zuvor die Kennung LSG-4505-0039 . Nach der Aktualisierung wurde die Kennung geändert. Die digitale Abgrenzung vom Kreis wurde im Juli 2026 geprüft und bestätigt. LAGERegierungsbezirk: Düsseldorf Kreis: Wesel Gemeinde(n): Neukirchen-Vluyn öffentlicher Report generiert:20261013 domainobjectid: 5335425 Edate: 20261012 |