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LINFOS-Kennung: LSG-WAF-00070 Schutzziel: Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet ist erforderlich nach § 26 Abs. 1 Ziffern 1 bis 3 BNatSchG, insbesondere: - zur Erhaltung und Entwicklung einer vielfältig gegliederten und für die Region typischen Kulturlandschaft, - zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, insbesondere im Hinblick auf die Beibehaltung und Erhöhung standorttypischer Waldanteile, - zur Erhaltung und Sicherung der für den Biotopverbund wichtigen Strukturen wie Gehölze, Hecken, Wallhecken und Grünlandflächen, - zum Erhalt und Entwicklung von Kleingewässerstrukturen, - wegen der Bedeutung der Flächen für den Biotopverbund sowie als Refugialraum für Tiere und Pflanzen, - zur Erhaltung des Charakters des Gebietes als Grundlage für die Erholung, - zum Schutz und zur Pufferung des Naturschutzgebietes-Waldgebiet Greivings Sundern-sowie der geschützten Landschaftsbestandteile. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_WAF_Sendenhorst.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2018, Inkraft: 2018, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Sendenhorst (2018-10-26) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Warendorf Gemeinde(n): Sendenhorst öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 5073763 Edate: 20250113 |