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LINFOS-Kennung: LSG-WAF-00065 Schutzziel: Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet ist erforderlich nach § 26 Abs. 1 Ziffern 1 bis 3 BNatSchG, insbesondere: -zur Erhaltung und Entwicklung des Emmerbaches einschließlich seiner Ufer, -zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, insbesondere im Hinblick auf die Beibehaltung und Erhöhung standorttypischer Waldanteile, -zur Erhaltung und Entwicklung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in diesem Landschaftsraum, der geprägt wird durch ein Mosaik aus kleinparzellierten Ackerflächen, biotopverbindenden Landschaftselementen, naturnahen Gehölzstreifen und Feldgehölzen, -wegen der Bedeutung der Flächen für den Biotopverbund. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_WAF_Sendenhorst.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2018, Inkraft: 2018, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Sendenhorst (2018-10-26) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Warendorf Gemeinde(n): Sendenhorst öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 5073757 Edate: 20250113 |