Landschaftsschutzgebiete (LSG)


LINFOS-Kennung: LSG-WAF-00061
Gebietsname: LSG-Landhagen

Digitalisierte Fläche: 52.1799 ha     offizielle Fläche: 58.0000 ha    Digitalisierungsmaßstab:

Schutzziel:
Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet
ist erforderlich nach § 26 Abs. 1 Ziffern 1 bis 3
BNatSchG, insbesondere:
- zur Erhaltung und Entwicklung einer vielfältig
strukturierten Landschaft mit einem hohem
Waldanteil,
- zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des
Naturhaushalts, insbesondere im Hinblick
auf die Beibehaltung und Entwicklung standorttypischer
Waldanteile,
- zur Erhaltung und zum Schutz von kulturhistorisch
wertvollen Teilstücken einer alten
Landwehr,
- zum Schutz und zur Pufferung der geschützten
Landschaftsbestandteile,
- zur Erhaltung und Entwicklung der Fließgewässerabschnitte
von Hagenbach und Sassenberger
Graben,
- wegen der Eigenschaft als vielschichtigen
Lebens- und Refugialraum für verschiedenen
Tier- und Pflanzenarten,
- wegen der Bedeutung für den Biotopverbund.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_WAF_Sassenberg.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
LSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2016, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Sassenberg (2016-04-15)

Digitalisiermaßstab:


Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen.


LAGE


Regierungsbezirk: Münster
Kreis: Warendorf Gemeinde(n): Sassenberg


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 5073753     Edate: 20250113