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LINFOS-Kennung: LSG-WAF-00056 Schutzziel: Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet ist erforderlich nach § 26 Abs. 1 Ziffern 1 bis 3 BNatSchG, insbesondere: - zur Erhaltung und Sicherung eines relativ großen, weitgehend geschlossenen, naturnahen Waldgebietes im Komplex mit Grünlandflächen, - zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere im Hinblick auf die Beibehaltung und Entwicklung standorttypischer Waldanteile, - wegen seiner Bedeutung als faunistischer Funktionsraum für den Biotopverbund sowie als Refugialraum, - zum Erhalt von Altholzbeständen, - zum Erhalt von landschaftsästhetisch wertvollen Elemente und der strukturellen Vielfalt - zum Schutz und zur Pufferung der eingeschlossenen geschützten Landschaftsbestandteile, - zur Erhaltung des Charakters des Gebiets als Grundlage für die Erholungsnutzung, - zur Erhaltung der historischen Kulturlandschaft mit seinen gestalterischen, räumlichen und funktionalen Bezügen zwischen Schloss und seiner unmittelbaren Umgebung, - zum Erhalt der schutzwürdigen Böden mit hohem Biotopentwicklungspotential. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_WAF_Sassenberg.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2016, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Sassenberg (2016-04-15) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Warendorf Gemeinde(n): Sassenberg öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 5073748 Edate: 20250113 |