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LINFOS-Kennung: LSG-UN-00106 Schutzziel: Die Festsetzung erfolgt gem. § 21 a) und b) LG NW 1. zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes Die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in diesem Raum wird bestimmt durch - die Offenheit der Landschaft als Voraussetzung für das Vorkommen von Tierarten, die auf weitläufige Landschaften ohne umfangreiche Vertikalstrukturen (Offenlandbiotope) angewiesen sind - die Großflächigkeit der Landschaft mit noch vorhandenen Resten größerer unzerschnittener Landschaftsräume und dadurch bedingter relativer Störungsarmut - die Bodenstruktur und Jahrhunderte alte ackerbauliche Nutzung als Voraussetzung für eine artenreiche Ackerwildkrautflora - die zeitweilig trockenfallenden Grabensysteme, die unbefestigten Feldwege, Saumstrukturen und Brachen als Vernetzungselemente in der offenen Agrarlandschaft 2. zur Erhaltung der Nutzungsfähigkeit des Naturgutes Boden 3. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/unna_ekarte_lp8.pdfhttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/unna_lp8_text.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/unna_fkarte_lp8.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2008, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Unna (2008-11-26)( Bem.: Angepasst: August 2019; inklusive Einarbeitung rechtskräftiger Bebauungspläne sowie redaktioneller Änderungen) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Daten im Februar März 2026 vom Kreis übernommen. LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreis: Unna Gemeinde(n): Unna öffentlicher Report generiert:20260826 domainobjectid: 5326306 Edate: 20260825 |