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LINFOS-Kennung: LSG-UN-00062 Schutzziel: Die Festsetzung erfolgt gem. § 21 a), b) und c) LG 1. zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in diesem Raum wird im wesentlichen bestimmt durch - die vielfach strukturierten naturnahen Laubmischwaldbestände der Waldkomplexe Lettenbruch und Böingholz - das Bach- und Grabensystem - die Nasswiesen und -weiden - das hofnahe Wirtschaftsgrünland - die Obstwiesen - die verschiedenen Kleingewässer - die Feldflur mit Hecken, Kopfbäumen, Säumen und Rainen - die relativ zusammenhängenden unzerschnittenen Landschaftsräume südlich der A 2 und nördlich der Bahnlinie Dortmund-Hamm 2. zur Erhaltung der Nutzungsfähigkeit des Naturgutes Boden 3. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes 4. wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/unna_lp4_text.pdfhttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/unna_fkarte_lp4.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/unna_ekarte_lp4.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1995, Inkraft: 1995, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Kamen-Bönen (1995-07-14)( Bem.: Angepasst: August 2019; inklusive Änderungen 1 und 3 sowie Einarbeitung rechtskräftiger Bebauungspläne sowie redaktioneller Änderungen) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Daten im Februar März 2026 vom Kreis übernommen. LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreis: Unna Gemeinde(n): Bönen, Kamen öffentlicher Report generiert:20260826 domainobjectid: 5326261 Edate: 20260825 |