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LINFOS-Kennung: LSG-UN-00059 Schutzziel: Die Festsetzung erfolgt gem. § 21 a), b) und c) LG 1. zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in diesem Raum wird im wesentlichen bestimmt durch: - die großflächigen, blockartig zusammenhängenden Waldungen, - die Bachsysteme mit einem hohen Anteil an natürlichen Bachbett- und Saumstrukturen, - die Feldflur mit ihren vielfältigen Säumen und kleineren Waldflächen, - die Kleingewässer, Quellbereiche, Bachkerben und Waldbäche und - die Niederungsbereiche mit baumbestandenen Hoflagen, Grünlandflächen, Feldgehölzen und Hecken. 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes 3. wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/unna_ekarte_lp3.pdfhttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/unna_lp3_text.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/unna_fkarte_lp3.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1991, Inkraft: 1991, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Selm (1991-04-12)( Bem.: Angepasst: August 2019; inklusive Änderungen 1-3 sowie Einarbeitung rechtskräftiger Bebauungspläne sowie redaktioneller Änderungen) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Daten im Februar März 2026 vom Kreis übernommen. LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreis: Unna Gemeinde(n): Lünen, Selm öffentlicher Report generiert:20260826 domainobjectid: 5326258 Edate: 20260825 |