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LINFOS-Kennung: LSG-UN-00050 Schutzziel: Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet ist erforderlich: 1. um die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten. Der Naturhaus-halt wird hier wesentlich von der Vielzahl der Kleinstrukturen sowie durch die Wechselwirkungen zwischen diesen Lebensräumen bestimmt (§ 21 Buchst. a LG) 2. wegen der Vielfalt des Landschaftsbildes aufgrund der unterschiedlichsten Kleinstrukturen (§ 21 Buchst. b LG) 3. wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung. Der Landschaftsraum hat aufgrund seiner Lage, Ausstattung mit Wegen und Anbindung an die Sied-lungsbereiche eine besondere Bedeutung für die lokale Erholung (§ 21 Buchst. c LG). Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/unna_ekarte_lp2.pdfhttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/unna_lp2_text.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/unna_fkarte_lp2.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1990, Inkraft: 1990, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Bergkamen-Werne (1990-12-20)( Bem.: Angepasst: Juni 2024; inklusive Änderungen 1-11 sowie Einarbeitung rechtskräftiger Bebauungspläne sowie redaktioneller Änderungen) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Daten im Februar März 2026 vom Kreis übernommen. LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreis: Unna Gemeinde(n): Bergkamen öffentlicher Report generiert:20260826 domainobjectid: 5326248 Edate: 20260825 |