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LINFOS-Kennung: LSG-UN-00049 Schutzziel: Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet ist erforderlich: 1. um die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten und wiederherzu-stellen. Neben der bedeutsamen Pufferfunktion zum Naturschutzgebiet Nr. 10 "Mühlenbruch", sind die wenigen noch vorhandenen Strukturen (kleineres Laubwaldgebiet, Gehölzstreifen, Feuchtgebiet) zu erhalten. Insbesondere ist aber eine besondere Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des derzeit geschädigten Natur-haushaltes erforderlich (§ 21 Buchst. a LG) 2. wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung. Der Landschaftsraum hat insbesondere im Osten aufgrund seiner Lage, Ausstattung mit Wegen und Anbindung an die Siedlungsbereiche eine besondere Bedeutung für die lokale Erholung (§ 21 Buchst. c LG). Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/unna_ekarte_lp2.pdfhttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/unna_lp2_text.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/unna_fkarte_lp2.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1990, Inkraft: 1990, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Bergkamen-Werne (1990-12-20)( Bem.: Angepasst: Juni 2024; inklusive Änderungen 1-11 sowie Einarbeitung rechtskräftiger Bebauungspläne sowie redaktioneller Änderungen) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Daten im Februar März 2026 vom Kreis übernommen. LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreis: Unna Gemeinde(n): Bergkamen öffentlicher Report generiert:20260826 domainobjectid: 5326247 Edate: 20260825 |