Landschaftsschutzgebiete (LSG)


LINFOS-Kennung: LSG-UN-00049
Gebietsname: LSG-Nr. 21

Digitalisierte Fläche: 237.2450 ha     Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet ist erforderlich:
1. um die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten und wiederherzu-stellen. Neben der bedeutsamen Pufferfunktion zum Naturschutzgebiet Nr. 10 "Mühlenbruch", sind die wenigen noch vorhandenen Strukturen (kleineres Laubwaldgebiet, Gehölzstreifen, Feuchtgebiet) zu erhalten. Insbesondere ist aber eine besondere Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des derzeit geschädigten Natur-haushaltes erforderlich (§ 21 Buchst. a LG)
2. wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung. Der Landschaftsraum hat insbesondere im Osten aufgrund seiner Lage, Ausstattung mit Wegen und Anbindung an die Siedlungsbereiche eine besondere Bedeutung für die lokale Erholung (§ 21 Buchst. c LG).

Links auf externe Dokumente

https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/unna_ekarte_lp2.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/unna_lp2_text.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/unna_fkarte_lp2.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
LSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1990, Inkraft: 1990, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Bergkamen-Werne (1990-12-20)( Bem.: Angepasst: Juni 2024; inklusive Änderungen 1-11 sowie Einarbeitung rechtskräftiger Bebauungspläne sowie redaktioneller Änderungen)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Digitale Daten im Februar März 2026 vom Kreis übernommen.


LAGE


Regierungsbezirk: Arnsberg
Kreis: Unna Gemeinde(n): Bergkamen


öffentlicher Report generiert:20260826      domainobjectid: 5326247     Edate: 20260825