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LINFOS-Kennung: LSG-UN-00043 Schutzziel: Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet ist erforderlich: 1. um die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten. Die landwirt-schaftlich genutzten Flächen bilden für den Erhalt und zur Optimierung des Biotopkomplexes "Lippeaue" und der Naturschutzgebiete Nr. 5 und 6 die not-wendige Ergänzung zur Stabilisierung und Pufferung (§ 21 Buchst. a LG) 2. wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung. Der Raum hat aufgrund seiner unmittelbaren Wohnungsnähe der Erschließung und landschaftlichen Ausstattung eine wesentliche Funktion für die lokale Erholungsnutzung (§ 21 Buchst. c LG) Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/unna_ekarte_lp2.pdfhttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/unna_lp2_text.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/unna_fkarte_lp2.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1990, Inkraft: 1990, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Bergkamen-Werne (1990-12-20)( Bem.: Angepasst: Juni 2024; inklusive Änderungen 1-11 sowie Einarbeitung rechtskräftiger Bebauungspläne sowie redaktioneller Änderungen) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Daten im Februar März 2026 vom Kreis übernommen. LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreis: Unna Gemeinde(n): Bergkamen öffentlicher Report generiert:20260826 domainobjectid: 5326241 Edate: 20260825 |