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LINFOS-Kennung: LSG-UN-00040 Schutzziel: Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet ist erforderlich: 1. um die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten. Der Naturhaus-halt wird hier wesentlich durch das Nutzungsgefüge Grünland in den Niede-rungsbereichen, kleinere Laubwaldbestände und einer Vielzahl eingestreuter ökologisch besonders wertvoller Teilbereiche, wie z. B. Hecken und durch die Wechselbeziehung zwischen all diesen Lebensräumen bestimmt (§ 21 Buchst. a LG) 2. wegen der Eigenart des Landschaftsbildes, welche u. a. geprägt ist durch die großflächigen Niederungsbereiche und das ebene bis leicht wellige Gelände. Der Wechsel vom Grünland zur Ackerfläche, eine Vielzahl von gliedernder und belebender Landschaftselemente, die zum Teil noch vorhandenen unbe-wirtschafteten Obstwiesen und der Heckenreichtum machen im Wesentlichen die Vielfalt und Schönheit des Landschaftsbildes aus (§ 21 Buchst. b LG). Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/unna_ekarte_lp2.pdfhttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/unna_lp2_text.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/unna_fkarte_lp2.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1990, Inkraft: 1990, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Bergkamen-Werne (1990-12-20)( Bem.: Angepasst: Juni 2024; inklusive Änderungen 1-11 sowie Einarbeitung rechtskräftiger Bebauungspläne sowie redaktioneller Änderungen) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Daten im Februar März 2026 vom Kreis übernommen. LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreis: Unna Gemeinde(n): Werne öffentlicher Report generiert:20260826 domainobjectid: 5326238 Edate: 20260825 |