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LINFOS-Kennung: LSG-UN-00038 Schutzziel: Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet ist erforderlich: 1. um die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten. Der Naturhaus-halt wird hier wesentlich durch die Naturnähe der zahlreichen besonders wertvollen Laubwälder mit den entsprechenden Wohlfahrtswirkungen sowie durch die teilweise grundwassergeprägten landwirtschaftlichen Flächen mit einer hohen Anzahl ökologisch besonders wertvoller Teilbereiche (z. B. Saumbiotope) sowie durch die Wechselbeziehungen zwischen allen diesen Lebensräumen bestimmt (§ 21 Buchst. a LG) 2. wegen der Vielfalt und Schönheit des Landschaftsbildes. Die Gliederung des Raumes mit einer Vielzahl von Klein- und Kleinststrukturen, baumbesäumten Bachläufen, Waldkomplexen mit Bächen durchzogen und von Wiesen und Weiden begrenzt machen die Vielfalt und die Schönheit des Raumes aus (§ 21 Buchst. b LG). Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/unna_ekarte_lp2.pdfhttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/unna_lp2_text.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/unna_fkarte_lp2.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1990, Inkraft: 1990, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Bergkamen-Werne (1990-12-20)( Bem.: Angepasst: Juni 2024; inklusive Änderungen 1-11 sowie Einarbeitung rechtskräftiger Bebauungspläne sowie redaktioneller Änderungen) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Daten im Februar März 2026 vom Kreis übernommen. LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreis: Unna Gemeinde(n): Werne öffentlicher Report generiert:20260826 domainobjectid: 5326236 Edate: 20260825 |