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LINFOS-Kennung: LSG-SU-00014 Schutzziel: Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gemäß § 26 Abs. 1, Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 BNatSchG insbesondere a) zur Erhaltung des Freiraums als Kaltluftentstehungsort mit klimatischer Ausgleichsfunktion; b) zur Erhaltung von Böden mit hoher Fruchtbarkeit als Produktionsgrundlage für die Landwirtschaft, ihrer Funktion für den Wasserhaushalt und ihre Filterund Speicherfunktion sowie zum Erosionsschutz in Hanglage; c) wegen der Bedeutung für die siedlungsnahe Erholung; d) zur Erhaltung und Entwicklung von reich strukturierten Landschaftsinseln, in einem ansonsten dicht bebauten Siedlungsbereich mit biodiversitätsfördernden Elementen wie Hecken, Gebüschen und Kleingehölzen als Lebensraum und Rückzugsgebiet für wildlebende Pflanzen und Tiere. Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp3_su_text.pdfhttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp3_su_ekarte.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp3_su_fkarte.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2026, Inkraft: 2026, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Alfter (2026-03-26) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: digit. Abgrenzung vom Kreis übernommen ( April.2026) LAGERegierungsbezirk: Köln Kreis: Rhein-Sieg-Kreis Gemeinde(n): Alfter, Wachtberg öffentlicher Report generiert:20260508 domainobjectid: 5203603 Edate: 20260507 |