Landschaftsschutzgebiete (LSG)


LINFOS-Kennung: LSG-SU-00012
Gebietsname: LSG-Strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Waldville und Siedlungsbereich

Digitalisierte Fläche: 231.2351 ha     offizielle Fläche: 231.3000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gemäß § 26 Abs. 1, Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3
BNatSchG insbesondere
a) zur Erhaltung des Freiraums als Kaltluftentstehungsort mit klimatischer Ausgleichsfunktion;
b) zur Erhaltung von Böden mit hoher Fruchtbarkeit als Produktionsgrundlage für die Landwirtschaft, ihrer Funktion für den Wasserhaushalt und ihre Filter- und Speicherfunktion und Erosionsschutz;
c) zur Erhaltung und Entwicklung einer reich strukturierten Kulturlandschaft mit gliedernden und belebenden Landschaftselementen wie Säumen, Baumreihen, Gehölzstreifen und Feldgehölze als Lebensraum wildlebender Tiere und Pflanzen;
d) zur Erhaltung, Pflege und ggf. Nachpflanzung von Obstbeständen aus alten Obstsorten;
e) zur Erhaltung und Entwicklung der ökologisch und kulturhistorisch bedeutsamen Nutzungsform Streuobstwiese u. a. als Lebensraum für den Steinkauz;
f) zur Erhaltung und Optimierung einer extensiven Grünlandwirtschaft durch Beweidung;
g) zur Erhaltung von Altholzbeständen und insbesondere das Landschaftsbild prägenden Einzelbäumen;
h) zur Erhaltung und Entwicklung von blütenreichen Säumen insb. im Bereich der Obstbauflächen;
i) wegen der Bedeutung der reich gegliederten Landschaft für die siedlungsnahe Erholung.

Links auf externe Dokumente

https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp3_su_text.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp3_su_ekarte.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp3_su_fkarte.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
LSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2006, Inkraft: 2026, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt alt (2006-08-31)
Amtsblatt alt (2025-06-10)
LP Alfter (2026-03-26)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
digit. Abgrenzung vom Kreis übernommen ( April.2026) Die Ordnungsbehördliche Verordnung vom 26.05.2025 hebt die Verordnung über die „Landschaftsschutzgebiete in den Gemeinden Alfter und Wachtberg“ vom 31.08.2006 teilweise auf (Bebauungsplan Nr. 92 Alfter Nord II) (Stand 09.2025). Dig. Abgrenzung vom Kreis (August 2015) übernommen.


LAGE


Regierungsbezirk: Köln
Kreis: Rhein-Sieg-Kreis Gemeinde(n): Alfter, Wachtberg


öffentlicher Report generiert:20260508      domainobjectid: 5203601     Edate: 20260507