Landschaftsschutzgebiete (LSG)


LINFOS-Kennung: LSG-SU-00008
Gebietsname: LSG-Siegaue in den Gemeinden Windeck, Eitorf und der Stadt Hennef

Digitalisierte Fläche: 739.5491 ha     offizielle Fläche: 770.9000 ha    Digitalisierungsmaßstab:

Schutzziel:
Die Unterschutzstellung des Landschaftsschutzgebietes erfolgt wegen der besonderen Bedeutung des Gebietes
a) gemäß § 21 Buchstabe a) LG zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter.
aa) Erhalten werden sollen insbesondere:
• kleinere Fließgewässer sowie Klein- und temporäre Stillgewässer in der Aue mit naturnahen Uferstrukturen und charakteristischer Vegetation;
• standortheimische Laubwälder, insbesondere naturnahe Hangwälder, Feuchtwälder, Weichholz- sowie Bachauenwälder und deren Fragmente mit ihren Waldmänteln;
• landschaftstypische Gehölzstrukturen, wie Feldgehölze, Gebüsche, Hecken, Ufergehölze, Einzelbäume und Baumgruppen;
artenreiches und gut ausgeprägtes Grünland (Frischwiesen und -weiden, Feucht- und Nasswiesen und -weiden, Flutrasen und Riedwiesen) in zusammenhängenden Grünlandkomplexen einschließlich Brachen;
• der hohe Grünlandanteil in der Aue zur Erhaltung der historisch gewachsenen Kulturlandschaft;
• kulturhistorisch bedeutsame Nutzungsformen in der Aue, wie z.B. die Kopfweidennutzung sowie der Streuobstanbau;
• die Freiflächen im natürlichen Überschwemmungsgebiet der Sieg und ihrer Nebengewässer – auch als Reserven für die Schaffung von Retentionsräumen;
• die Siegauen wegen ihrer geomorphologischen und wasserwirtschaftlichen Bedeutung als Einzugsgebiet und Speicher von Oberflächenwasser;
• die bedeutenden klimatischen, hydrologischen und biotischen Funktionen, wie Kaltluftabfluss, Retention von Niederschlagswasser, Regeneration und Schutz des Grundwassers sowie Refugial-, Regenerations- und Vernetzungsraum für Pflanzen und Tiere;
ab) Wiederhergestellt werden soll das Wirkungsgefüge und die Oberflächenstruktur von geschädigten Landschaftsteilen und Einzelelementen, insbesondere:
• die Sieg als Fließgewässer nach dem „Fließgewässertypentas NRW“ (LUA Merkblätter Nr. 34);
• eine naturnahe Siegauenlandschaft mit ausgeprägter Gewässer- und Auendynamik;
• die charakteristischen Nutzungsstrukturen der Siegauen mit dominierten, extensiv genutztem Dauergrünland;
• Dauergrünland auf häufig wasserbespannten Flächen (HQ 10);
• Auenwälder und historisch gewachsene, durch extensive und auenverträgliche Nutzung entstandene Lebensräume (z. B. extensiv genutztes Feucht- und Nassgrünland sowie Brachen);
• Auen- und Ufergehölzstrukturen;
• eine auenangepasste extensive gewässerschonende Landnutzung und Bewirtschaftung nach dem Grundsatz der guten fachlichen Praxis;
• rückgewinnbare Hochwasserretentionsräume;
• eine ökologisch optimale Durchgängigkeit der Siegauen;
• natürliche Auenstrukturen, wie Flutrinnen und -mulden sowie Altwasser;
• die Vernetzung der Auen- und Hangwälder;
• gehölzbestimmte Lebensräume halboffener Strukturen oder offener Biotope.
b) gemäß § 21 Buchstabe b) LG wegen der Vielfalt, besonderen Eigenart und Schönheit der Siegauen, die vor allem geprägt wird durch
• die gegliederte offene Landschaft mit kleineren Fließgewässern, naturnahen Uferstrukturen, Gebüschen, Hecken, Ufergehölzen, Einzelbäumen und Baumgruppen;
• die standortheimischen Laubwälder, insbesondere naturnahe Hangwälder, Feuchtwälder, Weichholz- sowie Bachauenwälder und deren Fragmente mit ihren Waldmänteln;
• die großen, zusammenhängenden Grünlandkomplexe, insbesondere im mittelgebirgsgeprägten Teil der Siegauen;
• die kulturhistorisch bedeutsamen, das Landschaftsbild prägenden Elemente der Aue, wie Kopfweiden, Drieschnutzung und Streuobstwiesen, sowie die charakteristischen, ehemals zur Wasserkraftnutzung errichteten Gebäude;
• eine Vielfalt von Randlinien vor allem an Waldrändern, Feld- und bachbegleitenden Gehölzen sowie an Übergangsbereichen von Ufern, Terrassen und Steilhängen;
• die morphologische Vielfalt der durch Terrassen gegliederten Auenbereiche;
• unterschiedlich breit ausgeprägte Talabschnitte und die im oberen Flussabschnitt stellenweise extrem steilen Talhänge und Felswände.
c) gemäß § 21 Buchstabe c) LG wegen der besonderen Bedeutung für die Tages-, Wochenend- und Ferienerholung, bei der das stille Natur- und Landschaftserleben im Vordergrund steht.
•

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_Siegaue_2005.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
LSG, bestehend

Verfahrensstand:
VO rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2005, Inkraft: 2005, außerkraft: 2025

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt (2005-05-20)

Digitalisiermaßstab:


Allgemeine Bemerkungen:
(keine Angabe)


LAGE


Regierungsbezirk: Köln
Kreis: Rhein-Sieg-Kreis Gemeinde(n): Hennef, Eitorf, Windeck


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 5073820     Edate: 20250113