|
LINFOS-Kennung: LSG-SU-00008 Schutzziel: Die Unterschutzstellung des Landschaftsschutzgebietes erfolgt wegen der besonderen Bedeutung des Gebietes a) gemäß § 21 Buchstabe a) LG zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter. aa) Erhalten werden sollen insbesondere: • kleinere Fließgewässer sowie Klein- und temporäre Stillgewässer in der Aue mit naturnahen Uferstrukturen und charakteristischer Vegetation; • standortheimische Laubwälder, insbesondere naturnahe Hangwälder, Feuchtwälder, Weichholz- sowie Bachauenwälder und deren Fragmente mit ihren Waldmänteln; • landschaftstypische Gehölzstrukturen, wie Feldgehölze, Gebüsche, Hecken, Ufergehölze, Einzelbäume und Baumgruppen; artenreiches und gut ausgeprägtes Grünland (Frischwiesen und -weiden, Feucht- und Nasswiesen und -weiden, Flutrasen und Riedwiesen) in zusammenhängenden Grünlandkomplexen einschließlich Brachen; • der hohe Grünlandanteil in der Aue zur Erhaltung der historisch gewachsenen Kulturlandschaft; • kulturhistorisch bedeutsame Nutzungsformen in der Aue, wie z.B. die Kopfweidennutzung sowie der Streuobstanbau; • die Freiflächen im natürlichen Überschwemmungsgebiet der Sieg und ihrer Nebengewässer – auch als Reserven für die Schaffung von Retentionsräumen; • die Siegauen wegen ihrer geomorphologischen und wasserwirtschaftlichen Bedeutung als Einzugsgebiet und Speicher von Oberflächenwasser; • die bedeutenden klimatischen, hydrologischen und biotischen Funktionen, wie Kaltluftabfluss, Retention von Niederschlagswasser, Regeneration und Schutz des Grundwassers sowie Refugial-, Regenerations- und Vernetzungsraum für Pflanzen und Tiere; ab) Wiederhergestellt werden soll das Wirkungsgefüge und die Oberflächenstruktur von geschädigten Landschaftsteilen und Einzelelementen, insbesondere: • die Sieg als Fließgewässer nach dem „Fließgewässertypentas NRW“ (LUA Merkblätter Nr. 34); • eine naturnahe Siegauenlandschaft mit ausgeprägter Gewässer- und Auendynamik; • die charakteristischen Nutzungsstrukturen der Siegauen mit dominierten, extensiv genutztem Dauergrünland; • Dauergrünland auf häufig wasserbespannten Flächen (HQ 10); • Auenwälder und historisch gewachsene, durch extensive und auenverträgliche Nutzung entstandene Lebensräume (z. B. extensiv genutztes Feucht- und Nassgrünland sowie Brachen); • Auen- und Ufergehölzstrukturen; • eine auenangepasste extensive gewässerschonende Landnutzung und Bewirtschaftung nach dem Grundsatz der guten fachlichen Praxis; • rückgewinnbare Hochwasserretentionsräume; • eine ökologisch optimale Durchgängigkeit der Siegauen; • natürliche Auenstrukturen, wie Flutrinnen und -mulden sowie Altwasser; • die Vernetzung der Auen- und Hangwälder; • gehölzbestimmte Lebensräume halboffener Strukturen oder offener Biotope. b) gemäß § 21 Buchstabe b) LG wegen der Vielfalt, besonderen Eigenart und Schönheit der Siegauen, die vor allem geprägt wird durch • die gegliederte offene Landschaft mit kleineren Fließgewässern, naturnahen Uferstrukturen, Gebüschen, Hecken, Ufergehölzen, Einzelbäumen und Baumgruppen; • die standortheimischen Laubwälder, insbesondere naturnahe Hangwälder, Feuchtwälder, Weichholz- sowie Bachauenwälder und deren Fragmente mit ihren Waldmänteln; • die großen, zusammenhängenden Grünlandkomplexe, insbesondere im mittelgebirgsgeprägten Teil der Siegauen; • die kulturhistorisch bedeutsamen, das Landschaftsbild prägenden Elemente der Aue, wie Kopfweiden, Drieschnutzung und Streuobstwiesen, sowie die charakteristischen, ehemals zur Wasserkraftnutzung errichteten Gebäude; • eine Vielfalt von Randlinien vor allem an Waldrändern, Feld- und bachbegleitenden Gehölzen sowie an Übergangsbereichen von Ufern, Terrassen und Steilhängen; • die morphologische Vielfalt der durch Terrassen gegliederten Auenbereiche; • unterschiedlich breit ausgeprägte Talabschnitte und die im oberen Flussabschnitt stellenweise extrem steilen Talhänge und Felswände. c) gemäß § 21 Buchstabe c) LG wegen der besonderen Bedeutung für die Tages-, Wochenend- und Ferienerholung, bei der das stille Natur- und Landschaftserleben im Vordergrund steht. • Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_Siegaue_2005.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2005, Inkraft: 2005, außerkraft: 2025 Amtsblatt / LP: Amtsblatt (2005-05-20) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: (keine Angabe) LAGERegierungsbezirk: Köln Kreis: Rhein-Sieg-Kreis Gemeinde(n): Hennef, Eitorf, Windeck öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 5073820 Edate: 20250113 |