Landschaftsschutzgebiete (LSG)


LINFOS-Kennung: LSG-ST-00060
Gebietsname: LSG-Lengericher Osning

Digitalisierte Fläche: 33.2829 ha     offizielle Fläche: 33.3200 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Das in § 1 näher bezeichnete Gebiet wird als LSG
ausgewiesen.

Die Unterschutzstellung erfolgt

a) wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des
Gebietes und des Landschaftsbildes und der kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft;
b) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung
der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes;
c) wegen der besonderen Bedeutung der Landschaft für die Erholung,
d) zum Erhalt der Geländemorphologie einschließlich
der gebietstypischen Bodenvergesellschaftung und
des davon geprägten Naturhaushaltes sowie zur
Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer
Veränderungen ökologischer Zusammenhänge;
e) wegen der biogeographischen Bedeutung des Kalksteinzuges und des großflächigen, zusammenhängenden Waldareals;
f) als Bestandteil eines Biotopverbundes von landes und europaweiter Bedeutung;
g) zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gem. Art. 4 Abs. 4 i. V. m. Art. 2 der FFH-Richtlinie. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gem.
Anhang I der FFH-Richtlinie als maßgebliche
Bestandteile des Gebiets i. S. des § 48 d Abs. 4 LG:
- Waldmeister-Buchenwald (9130)
sowie insbesondere um folgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang II der FFH-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebiets i. S. des § 48 d Abs. 4 LG:
- Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii)
- Teichfledermaus (Myotis dasycneme)
- Großes Mausohr (Myotis myotis).
Außerdem handelt es sich um Lebensräume insbesondere für folgende im Schutzgebiet vorkommende Vogelarten gem. Art. 4 der Vogelschutz-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebiets i. S. des § 48 d Abs. 4 LG:
Vogelarten, die im Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie
aufgeführt sind:
- Uhu (Bubo bubo) (brütend),
- Schwarzspecht (Dryocopus martius) (brütend).

Die über die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung für die Waldflächen des Landschaftsschutzgebietes und des umgebenden FFH-Gebietes ist der Erhalt und die Entwicklung eines großflächigen Laubwaldgebietes mit heimischen, der natürlichen Waldgesellschaft angehörenden Arten sowie mit einem Mosaik standörtlicher Variationen und verschiedenen Bestandsstrukturen einschließlich Alt- und Totholzphasen und niederwaldartigen Strukturen. Um die Verjüngung der Baumarten der natürlichen Waldgesellschaften in der Regel ohne besondere Schutzmaßnahmen zu ermöglichen, ist die Reduzierung der Schalenwilddichte auf ein entsprechendes Maß anzustreben.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS-2009_20.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
LSG, bestehend

Verfahrensstand:
VO rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2009, Inkraft: 2009, außerkraft: 2029

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt (2009-05-15)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Digitale Abgrenzung vom Kreis Steinfurt (August 2012) uebernommen.


LAGE


Regierungsbezirk: Münster
Kreis: Steinfurt Gemeinde(n): Lengerich


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