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LINFOS-Kennung: LSG-ST-00060 Schutzziel: Das in § 1 näher bezeichnete Gebiet wird als LSG ausgewiesen. Die Unterschutzstellung erfolgt a) wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Gebietes und des Landschaftsbildes und der kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft; b) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes; c) wegen der besonderen Bedeutung der Landschaft für die Erholung, d) zum Erhalt der Geländemorphologie einschließlich der gebietstypischen Bodenvergesellschaftung und des davon geprägten Naturhaushaltes sowie zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Veränderungen ökologischer Zusammenhänge; e) wegen der biogeographischen Bedeutung des Kalksteinzuges und des großflächigen, zusammenhängenden Waldareals; f) als Bestandteil eines Biotopverbundes von landes und europaweiter Bedeutung; g) zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gem. Art. 4 Abs. 4 i. V. m. Art. 2 der FFH-Richtlinie. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang I der FFH-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebiets i. S. des § 48 d Abs. 4 LG: - Waldmeister-Buchenwald (9130) sowie insbesondere um folgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang II der FFH-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebiets i. S. des § 48 d Abs. 4 LG: - Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) - Teichfledermaus (Myotis dasycneme) - Großes Mausohr (Myotis myotis). Außerdem handelt es sich um Lebensräume insbesondere für folgende im Schutzgebiet vorkommende Vogelarten gem. Art. 4 der Vogelschutz-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebiets i. S. des § 48 d Abs. 4 LG: Vogelarten, die im Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie aufgeführt sind: - Uhu (Bubo bubo) (brütend), - Schwarzspecht (Dryocopus martius) (brütend). Die über die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung für die Waldflächen des Landschaftsschutzgebietes und des umgebenden FFH-Gebietes ist der Erhalt und die Entwicklung eines großflächigen Laubwaldgebietes mit heimischen, der natürlichen Waldgesellschaft angehörenden Arten sowie mit einem Mosaik standörtlicher Variationen und verschiedenen Bestandsstrukturen einschließlich Alt- und Totholzphasen und niederwaldartigen Strukturen. Um die Verjüngung der Baumarten der natürlichen Waldgesellschaften in der Regel ohne besondere Schutzmaßnahmen zu ermöglichen, ist die Reduzierung der Schalenwilddichte auf ein entsprechendes Maß anzustreben. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS-2009_20.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2009, Inkraft: 2009, außerkraft: 2029 Amtsblatt / LP: Amtsblatt (2009-05-15) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung vom Kreis Steinfurt (August 2012) uebernommen. LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Steinfurt Gemeinde(n): Lengerich öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 5032848 Edate: 20240327 |