Landschaftsschutzgebiete (LSG)


LINFOS-Kennung: LSG-ST-00025
Gebietsname: LSG-Eltingmuehlenbach (FFH-Gebiet)

Digitalisierte Fläche: 296.9171 ha     offizielle Fläche: 308.0000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Das LSG wird festgesetzt

- Zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfaehigkeit des Naturhaushalts. Darunter faellt insbesondere die Erhaltung und Wiederherstellung von typischen, weitestgehend naturnahen Bachtaelern sowie einer vielfaeltig gegliederten, mit zahlreichen schutzwuerdigen Gebieten ausgestatteten und fuer das Muensterland charakteristischen Landschaft,
- Wegen der Vielfalt, Eigenart und Schoenheit des Landschaftsbildes,
- Zur Erhaltung, Selbstentwicklung und Foerderung sowie zur Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten landschaftsraumtypischer, seltener und gefaehrdeter Tier- und Pflanzenarten in den strukturreichen, durch naturnahe Fliessgewaesserdynamik gepraegten Bachauen und Feucht- und Nassgruenland sowie mit der natuerlichen Vegetation der Weichholz- und Hartholzaue, insbesondere

- Zur Erhaltung und Entwicklung der Erlen- und Eschen-, Weichholz- und Hartholz-Auenwaelder sowie der Hainsimsen-Buchen- und Stieleichen-Hainbuchenwaelder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standoertlichen typischen Variationsbreite, einschliesslich ihrer Vorwaelder, Gebuesch- und Stauedenfluren sowie Waldraender,
- Zur Erhaltung und Foerderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Grosshoehlen- und Uraltbaeumen (unter anderem fuer den Schwarzspecht),
- Zur Erhaltung und Entwicklung der lebensraumtypischen Grundwasser- und/oder Ueberflutungsverhaeltnisse,
- Zur Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen und der Dynamik der Fliessgewaesser mit ihrer typischen Vegetation und Fauna entsprechend dem jeweiligen Leitbild des Fliessgewaessertyps, ggf.in seiner kulturlandschaftlichen Praegung,
- Zur Erhaltung und Entwicklung der linearen Durchgaengigkeit der Fliessgewaesser fuer die typische Fauna im gesamten Verlauf,
- Zur Erhaltung des landschaftstypischen Gewaesserchemismus und Naehrstoffhaushalts,
- Zur Erhaltung und Entwicklung von Gewaessersohlbereichen aus nicht verfestigten, sandigen, feinkiesigen und steinigen Bodensubstraten (insbesondere fuer das Bachneunauge, die Groppe und den Steinbeisser),
- Zur Sicherung und Entwicklung kuehler, sauerstoffreicher und totholzreicher Gewaesser einschliesslich ruhiger Bereiche mit Schlammauflagen sowie mit gehoelzreichen Gewaesserraendern (vor allem fuer das Bachneunauge und die Groppe),
- Zur Erhaltung von Habitatstrukturen im Gewaesser wie Steine, Wurzelgeflecht und Anschwemmungen von Blatt- und Pflanzenresten,
- Zur Erhaltung und Entwicklung artenreicher Flachlandmaehwiesen mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna,
- Zur Erhaltung, Foerderung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten bestimmter z.T.stark gefaehrdeter oder vom Aussterben bedrohter wildlebender Pflanzen- und Tierarten, insbesondere von Pflanzenarten, Wat-, Wiesen- und Wasservoegeln, Reptilien, Amphibien, Fischen, Libellen und Wasserinsekten, die sich der Auendynamik angepasst haben, sowie deren Lebenstaetten wie

- Steil- und Flachufer,
- Uferabbruch und Auskolkungen,
- offene Sand- und Kiesablagerungen sowie Sandwege,
- vegetationsreiche Kleingewaesser, vor allem sonnenexponierte, permanente oder spaet austrocknende Laichgewaesser,
- Graeben und Hecken,
- Saeume und Raine,
- Hochstaudenfluren,
- Offenlandbereiche, insbesondere extensiv genutztes Gruenland mit eingestreuten Gehoelzstrukturen,
- Alt- und Totholz, insbesondere Hoehlen- und Uraltbaeume sowie Baumstubben,

- Als Bestandteil eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung,
- Zur Bewahrung und Wiederherstellung eines guenstigen Erhaltungszustandes der natuerlichen Lebensraeume und der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Art.4 Abs.4 i.V.m. Art.2 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) vom 21.Mai 1992. Hierbei handelt es sich um folgende natuerliche Lebensraeume von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang I der FFH-Richtlinie als massgebliche Bestandteile des Gebietes i.S. des Paragraphen 48d Abs. 4 LG:

- Erlen-, Eschen- und Weichholz-Auenwaelder (91E0 - prioritaerer Lebensraum),
- Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation (3260),
- Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510),
- Hainsimsen-Buchenwald (9110),
- Stieleichen-Hainbuchenwald (9160),
-Hartholz-Auenwaelder (91F0).

Folgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse sind im Anhang II der FFH-Richtlinie als massgebliche Bestandteile des Gebietes i.S. des Paragraphen 48d LG enthalten:

- Bachneunauge (Lampetra planeri),
- Groppe (Cottus gobio),
- Steinbeisser (Cobitis laenia).

Ausserdem handelt es sich um folgende Lebensraeume fuer folgende im Schutzgebiet vorkommende Vogelarten gemaess Art.4 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 02.April 1979 ueber die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (EG-Vogelschutzrichtlinie) als massgebliche Bestandteile des Gebietes i.S. des Paragraphen 48d Abs.4 LG:

Vogelarten, die im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgefuehrt sind:

- Eisvogel (Alcedo atthis),
- Schwarzspecht (Dryocopus martius).

- Zur Erhaltung und Wiederherstellung der naturnahen Talauen der Sandbaeche (Paragraph 62- Biotope) mit markant ausgebildeten Terrassenkanten, Maeandern, Prall- und Gleithaengen, Duenen und Terrassen.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Grevener Sande_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
LSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1982, Inkraft: 2005, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Grevener Sande (2005-05-18)( Bem.: 3.Aenderung)
LP Grevener Sande alt (1982-06-30)
LP Grevener Sande alt (1984-03-13)
LP Grevener Sande alt (1986-02-25)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Digitale Abgrenzung vom Kreis Steinfurt (August 2012) uebernommen.


LAGE


Regierungsbezirk: Münster
Kreis: Steinfurt Gemeinde(n): Greven, Saerbeck


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