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LINFOS-Kennung: LSG-SO-00059 Schutzziel: Die Festsetzung erfolgt gemäß § 26 (1) BNatSchG, insbesondere auf Grund 1. der Vielfalt, Eigenart und Schönheit dieses grundwasserbeeinflussten Landschaftsraumes mit der Ausstattung an belebenden und gliedernden Landschaftselementen, wie (Kopf-)Baumreihen, naturnahen Wäldern und Einzelgehölzen, Hecken, Klein- und Fließgewässern und einem hohen Grünlandanteil. 2. der besonders schutzwürdigen Böden (Staunässeböden mit hohem Biotopentwicklungspotential). 3. der hohen Lebensraum- und Vernetzungsfunktion für die Tier- und Pflanzenwelt in einem ansonsten intensiv ackerbaulich genutzten Bereich. Das Gebiet stellt einen bedeutenden Verbindungskorridor im Biotopverbund grundwasserbeeinflusster Lebensräume zwischen den Auen von Lippe und Ahse dar. 4. der Bedeutung für die naturbezogene Naherholung. Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/soest_lp_4_text.pdfhttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/soest_lp_4_fkarte.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/soest_lp_4_ekarte.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2013, Inkraft: 2013, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Welver (2013-12-16) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Die Fläche war zuvor unter dem Namen Berksener Niederung bekannt. Auf Grundlage des Landschaftsplanes Welver aus dem Jahr 2013 wurde die Gebietsbezeichnung im Rahmen der Aktualisierung im Jahr 2025 in LSG – Am Hündlingser Bach geändert. LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreis: Soest Gemeinde(n): Welver öffentlicher Report generiert:20250627 domainobjectid: 5100718 Edate: 20250626 |