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LINFOS-Kennung: LSG-SO-00023 Schutzziel: Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet ist erforderlich gem. § 21a), b) und c) LG NW insbesondere – zur Erhaltung der Waldflächen, Talräume und angrenzenden Offenlandbereiche wegen ihrer Bedeutung als großflächig unzerschnittener Biotopkomplex, – wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung, – zur Erhaltung der Landschaftsstruktur wegen der Vielfalt und Schönheit des Landschaftsbildes, – zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, vor allem der vielfältigen Regenerations- und Regulationsfunktionen des Waldes im Hinblick auf Boden, Wasser und Lokalklima. Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/soest_lp_2_text.pdfhttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/soest_lp_2_fkarte.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/soest_lp_2_ekarte.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1997, Inkraft: 1997, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Erwitte-Anroechte (1997-06-21) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung im Januar 2014 vom Kreis übernommen. LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreis: Soest Gemeinde(n): Anröchte, Rüthen öffentlicher Report generiert:20250627 domainobjectid: 5100682 Edate: 20250626 |