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LINFOS-Kennung: LSG-OE-00007 Schutzziel: Neben den großen zusammenhängenden Waldflächen, insbesondere in Berg- und Hanglage, kommt in den Tälern und an den Hängen eine grünlanddominierte und durch Kleingehölze und lineare Ge-hölzstrukturen gegliederte Kulturlandschaft im Plangebiet vor. Ausschlaggebend für den Strukturreichtum der Landschaft ist nicht zuletzt ein vielfältiges, durch zahlreiche Fließgewässer reich gegliedertes Relief. Dieses Relief macht in Verbindung mit dem Strukturreichtum einer, in weiten Teilen noch vorhandenen, historischen Kulturlandschaft (s. u.) viele Blickbeziehungen aus landschaftsästhetischer Sicht besonders reizvoll. Lokal tragen Gesteinsaufschlüsse und Bodenbildungen von erdgeschichtlichem Zeugniswert (Geotope) in besonderer Weise wertgebend zur Vielfalt und Eigenart der Landschaft bei. Die Landschaft wird zudem von einer Vielzahl kulturhistorischer Elemente und Strukturen geprägt, die als Teil des kulturellen Erbes von der ehemaligen Siedlungs-und Wirtschaftstätigkeit der Menschen zeugen. Baumreihen entlang historischer Wegeverbindungen, und tiefe Hohlwege tragen zur beson-deren Eigenart und Schönheit der Landschaft des Plangebietes bei und steigern deren Attraktivität für die Erholungsnutzung. Vor allem aber bietet die strukturelle Vielfalt der Landschaft ein Mosaik an Biotopen und Lebensräumen, welches dem Planungsraum landschaftsökologische Stabilität verleiht und dem Ziel der Erhaltung der biologischen Vielfalt in hervorragender Weise dient. Die Sicherung als Landschaftsschutzgebiet Typ A (Allgemeiner Landschaftsschutz) erfolgt daher - zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Na-turhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere - für charakteristische Vogelarten alter Wälder, wie z. B. weitere gefährdete Vogelart, Grauspecht und Raufußkauz, - für typische Vogelarten von offenen, reich gegliederten Landschaften, wie z. B. Rotmilan, Schwarzmilan, Wespenbussard und Baumfalke, - wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit und der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft und - wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung. Erläuterung: Für den schutzwürdigen und -bedürftigen Charakter eines Landschaftsausschnitts müssen Vielfalt, Eigenart und Schön-heit nicht gleichermaßen und kumulativ von besonderem Gewicht sein. Vielmehr reicht es, wenn eines dieser Kriterien in herausragender Weise vorliegt. Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/ekarte_olpe_lp6_b1.pdfhttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/ekarte_olpe_lp6_b2.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/fkarte_olpe_lp6_b1.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/fkarte_olpe_lp6_b2.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/text_olpe_lp6.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1984, Inkraft: 2026, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1986-07-05) LP Kirchhundem (2026-02-26) Amtsblatt alt (2004-12-08) Amtsblatt alt (1984-12-04) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Das betreffende Gebiet stand zuvor unter dem Schutz einer Verordnung. Mit der Veröffentlichung des Landschaftsplans Nr. 6 Kirchhundem am 22.07.2025 wurde der Schutz neu geregelt. Seit diesem Zeitpunkt sind Teile bzw. einzelne Objekte des Gebiets in den Geltungsbereich dieses Landschaftsplans aufgenommen und entsprechend geschützt (Stand: März 2026). Stand: 06. 06.2025. Das Landschaftsschutzgebiet „Kreis Olpe“ steht seit 1984 unter Schutz durch eine ordnungsbehördliche Verordnung. Ein Teil der Fläche wurde im Jahr 2020 durch den Landschaftsplan „Rothaarvorhöhen zwischen Olpe und Altenhundem“ neu ausgewiesen und unter Schutz gestellt. Obwohl das LSG „Kreis Olpe“ weiterhin die ursprüngliche Kennung LSG-4711-015 beibehält, hat sich die abgegrenzte Fläche durch die neue Festsetzung im Landschaftsplan von 2020 verkleinert. Gemäß § 50a LNatSchG NRW bleibt das LSG "Kreis Olpe" weiterhin gültig, da in der Verordnung kein Ablaufdatum festgelegt wurde. Eine Nachfolgeverordnung ist nicht erforderlich (Stand 06.2025). Die Verordnungen zu den ehemaligen Landschaftsschutzgebieten "Ebbegebirge", "Homert" und "Rothaargebirge werden durch die neue Verordnung vom 08.12.2004 aufgehoben. LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreis: Olpe Gemeinde(n): Kirchhundem, Olpe, Finnentrop, Lennestadt öffentlicher Report generiert:20260821 domainobjectid: 5196469 Edate: 20260327 |