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LINFOS-Kennung: LSG-OE-00006 Schutzziel: Siepentäler sind in der Regel schmale, schluchtartige Kerbtäler innerhalb von Waldgebieten, die von einem Quellbach durchflossen werden. Diese Täler erfüllen wichtige Vernetzungsfunktionen für fließ-gewässergebundene Arten und prägen das Landschaftsbild in einzigartiger Weise. Die typischen Kerbtäler entstehen durch Tiefenerosion, wenn eine entsprechende Abflussmenge vor-handen ist und das Gelände großes Gefälle aufweist. Durch die enge Verzahnung von Gewässer und Umfeld gehen die schotterreichen Ufer häufig ohne deutliche Böschungskante in die Talhänge über. Eine eigenständige bachbegleitende Auenwaldgesellschaft fehlt den Siepen weitgehend. Dort, wo die Täler sich erweitern, kommen stellenweise Grünlandbereiche und Ufergehölze bzw. schmale Erlen-Auenwälder entlang der Siepen vor. Die Siepentäler haben durch die Etablierung fließgewässerbegleitender Nadelholzkulturen beträchtlich an ökologischer Funktionalität eingebüßt, gleichwohl beinhalten sie ein kaum zu überschätzendes Potenzial für den Biotopverbund. Zur Realisierung dieses Potenzials und zum Erhalt der noch beste-henden Funktionalität bedarf es sowohl der Sicherung von derzeit wertgebenden ökologischen Struk-turen, als auch eines, den Vernetzungsgedanken betonenden, Waldumbaus hin zu naturnahen Le-bensraumtypen. Die Ausweisung von Teilräumen des Plangebietes als LSG Typ C erfolgt vorrangig wegen ihrer Be-deutung für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und wegen der wichtigen Funktion als Le-bensstätte bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten. Das für eine NSG-Ausweisung erforderliche Maß an Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit wird auf den Flächen des LSG Typ C trotz dieses Potenzials nicht erreicht. Im Einzelfall erfüllen die Flä-chen jedoch eine wichtige Puffer- und Vernetzungsfunktion für Bereiche, die als Naturschutzgebiet (s. Kapitel 2.1) festgesetzt werden. Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/ekarte_olpe_lp6_b1.pdfhttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/ekarte_olpe_lp6_b2.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/fkarte_olpe_lp6_b1.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/fkarte_olpe_lp6_b2.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/text_olpe_lp6.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1984, Inkraft: 2026, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Kirchhundem (2026-02-26) Amtsblatt alt (1984-12-04) Amtsblatt alt (1986-07-05) Amtsblatt alt (2004-12-08) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Das betreffende Gebiet stand zuvor unter dem Schutz einer Verordnung. Mit der Veröffentlichung des Landschaftsplans Nr. 6 Kirchhundem am 22.07.2025 wurde der Schutz neu geregelt. Seit diesem Zeitpunkt sind Teile bzw. einzelne Objekte des Gebiets in den Geltungsbereich dieses Landschaftsplans aufgenommen und entsprechend geschützt (Stand: März 2026). Stand: 06. 06.2025. Das Landschaftsschutzgebiet „Kreis Olpe“ steht seit 1984 unter Schutz durch eine ordnungsbehördliche Verordnung. Ein Teil der Fläche wurde im Jahr 2020 durch den Landschaftsplan „Rothaarvorhöhen zwischen Olpe und Altenhundem“ neu ausgewiesen und unter Schutz gestellt. Obwohl das LSG „Kreis Olpe“ weiterhin die ursprüngliche Kennung LSG-4711-015 beibehält, hat sich die abgegrenzte Fläche durch die neue Festsetzung im Landschaftsplan von 2020 verkleinert. Gemäß § 50a LNatSchG NRW bleibt das LSG "Kreis Olpe" weiterhin gültig, da in der Verordnung kein Ablaufdatum festgelegt wurde. Eine Nachfolgeverordnung ist nicht erforderlich (Stand 06.2025). Die Verordnungen zu den ehemaligen Landschaftsschutzgebieten "Ebbegebirge", "Homert" und "Rothaargebirge werden durch die neue Verordnung vom 08.12.2004 aufgehoben. LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreis: Olpe Gemeinde(n): Lennestadt, Olpe, Kirchhundem, Finnentrop öffentlicher Report generiert:20260821 domainobjectid: 5196468 Edate: 20260327 |