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LINFOS-Kennung: LSG-OE-00005 Schutzziel: Offene Bachtäler mit darin enthaltenen Fließgewässern, Wiesen und Weiden erfüllen wichtige Vernetzungsfunktionen und prägen das Landschaftsbild in einzigartiger Weise. Das Gleiche gilt für jene grünlandgeprägten Bereiche des Offenlandes, die eine hohe Strukturvielfalt aufweisen und die durch ihre räumliche Einbindung tragende Säulen für die Aufrechterhaltung grundlegender land-schaftsökologischer und landschaftsästhetischer Funktionszusammenhänge sind. Zudem besitzen die seit Jahrhunderten bewirtschafteten Waldwiesentäler, als Zeugnis einer bis heute überlieferten histori-schen Landnutzung, eine besondere kulturhistorische Bedeutung. Heute sind vor allem die von den Ortschaften abgelegenen Grünlandbereiche durch Nutzungsaufgabe und einer damit einhergehenden Verbrachung oder Aufforstung mit Nadelgehölzen gefährdet. Daher ist die Entwicklung einer zukunftsfähigen Nutzung zum langfristigen Erhalt dieser, aus naturschutz-fachlicher und kulturhistorischer Sicht, bedeutenden Lebensräume notwendig. Die Ausweisung von Teilräumen des Plangebietes als LSG Typ B erfolgt vorrangig wegen ihrer Be-deutung für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und wegen der besonderen kulturhistorischen Bedeutung. Im LSG Typ B wird die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in besonderer Weise durch ein hohes, sich von sonstigen Offenlandflächen unterscheidendes, naturschutzfachliches Entwick-lungspotenzial verkörpert. Das, für eine Naturschutzgebietsausweisung, erforderliche Maß an Schutzwürdigkeit und Schutzbe-dürftigkeit wird auf den Flächen des LSG Typ B trotz dieses Potenzials nicht erreicht. Im Einzelfall erfüllen die Flächen jedoch eine wichtige Puffer- und Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/ekarte_olpe_lp6_b1.pdfhttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/ekarte_olpe_lp6_b2.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/fkarte_olpe_lp6_b1.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/fkarte_olpe_lp6_b2.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/text_olpe_lp6.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1984, Inkraft: 2026, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1984-12-04) Amtsblatt alt (1986-07-05) LP Kirchhundem (2026-02-26) Amtsblatt alt (2004-12-08) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Das betreffende Gebiet stand zuvor unter dem Schutz einer Verordnung. Mit der Veröffentlichung des Landschaftsplans Nr. 6 Kirchhundem am 22.07.2025 wurde der Schutz neu geregelt. Seit diesem Zeitpunkt sind Teile bzw. einzelne Objekte des Gebiets in den Geltungsbereich dieses Landschaftsplans aufgenommen und entsprechend geschützt (Stand: März 2026). Stand: 06. 06.2025. Das Landschaftsschutzgebiet „Kreis Olpe“ steht seit 1984 unter Schutz durch eine ordnungsbehördliche Verordnung. Ein Teil der Fläche wurde im Jahr 2020 durch den Landschaftsplan „Rothaarvorhöhen zwischen Olpe und Altenhundem“ neu ausgewiesen und unter Schutz gestellt. Obwohl das LSG „Kreis Olpe“ weiterhin die ursprüngliche Kennung LSG-4711-015 beibehält, hat sich die abgegrenzte Fläche durch die neue Festsetzung im Landschaftsplan von 2020 verkleinert. Gemäß § 50a LNatSchG NRW bleibt das LSG "Kreis Olpe" weiterhin gültig, da in der Verordnung kein Ablaufdatum festgelegt wurde. Eine Nachfolgeverordnung ist nicht erforderlich (Stand 06.2025). Die Verordnungen zu den ehemaligen Landschaftsschutzgebieten "Ebbegebirge", "Homert" und "Rothaargebirge werden durch die neue Verordnung vom 08.12.2004 aufgehoben. LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreis: Olpe Gemeinde(n): Finnentrop, Olpe, Lennestadt, Kirchhundem öffentlicher Report generiert:20260821 domainobjectid: 5196467 Edate: 20260327 |