|
LINFOS-Kennung: LSG-MI-00068 Schutzziel: Die Festsetzung erfolgt gem. § 21 LG, insbesondere •um den Biotopverbund innerhalb der stark anthropogen überformten Hartumer Lösslehmplatten, der Sandplatten zwischen Mindenerwald und Petershagen sowie der Espelkamper-Meßlinger Grundmoränenbereiche zu erhalten und zu entwickeln, •um das offene, weit verzweigte Niederungssystem mit durchgängigen Bächen, den verbliebenen Grünlandbereichen und strukturierenden Gehölzen zu erhalten und zu entwickeln, •um die Ösper und ihre Seitengewässer naturnah zu gestalten und zu entwickeln, •um die zahlreichen Kleingewässer zu erhalten und zu entwickeln, •um den Wasserhaushalt von Teilen der ehemaligen Niedermoore und Niederungen zu erhalten oder wiederherzustellen, damit die an diese Standortbedingungen angepassten Pflanzen- und Tierarten geeignete Lebensräume vorfinden, •um die Schönheit, Eigenart und Vielfalt des Landschaftsbildes der Gewässerniederungen zu erhalten und zu entwickeln, •um die Erholungseignung dieser Landschaft zu erhalten. Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_miwa_text.pdfhttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_miwa_ekarte.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_miwa_fkarte.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig (Bem.: Gruenlandkernzone) Gültigkeit: Inkraft seit: 1968, Inkraft: 2024, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1968-12-19) LP Vom Mindenerwald zum Heisterholz (2024-04-18) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: digit. Abgrenzung vom Kreis übernommen (Okt.2025) VO gilt bis Inkrafttreten der Landschaftsplaene LAGERegierungsbezirk: Detmold Kreis: Minden-Lübbecke Gemeinde(n): Petershagen, Minden, Hille öffentlicher Report generiert:20260212 domainobjectid: 5136316 Edate: 20260211 |