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LINFOS-Kennung: LSG-MI-00065 Schutzziel: Die Festsetzung erfolgt gem. § 21 LG, insbesondere • um die landschaftstypische Gewässerniederung mit östlich angrenzender, prägnanter Geländekante als wahrnehmbare Leitlinie zu erhalten; • um die Biotopverbundfunktion der Gewässer zu erhalten. Wiesen und Weiden in Nachbarschaft der Gewässer sind notwendig für das Überleben von Tieren und Pflanzen dieser Standorte; • um die gewässerbegleitenden Gehölzbestände, speziell die der Steilhänge, zu erhalten und zu ergänzen; • um nach Beendigung der Abbautätigkeit das Erscheinungsbild im Bereich der Baggerseen landschaftsgerecht wiederherzustellen; • um die Schönheit, Eigenart und Vielfalt des Landschaftsbildes entlang der Geländekante und der Baggerseen zu erhalten und zu entwickeln. Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_ils_gehle_text.pdfhttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_ils_gehle_ekarte.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_ils_gehle_fkarte.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig (Bem.: Gruenlandkernzone) Gültigkeit: Inkraft seit: 2024, Inkraft: 2024, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP An Ils und Gehle (2024-04-18) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: digit. Abgrenzung vom Kreis übernommen (Okt.2025) LAGERegierungsbezirk: Detmold Kreis: Minden-Lübbecke Gemeinde(n): keine Angabe öffentlicher Report generiert:20260212 domainobjectid: 5136313 Edate: 20260211 |