|
LINFOS-Kennung: LSG-MI-00063 Schutzziel: Die Festsetzung erfolgt gem. § 21 LG, insbesondere •um die Nadelwälder naturnah zu entwickeln und die naturnahen Laubwaldbestände zu erhalten, •um die vorhandenen naturnahen Kleingewässer zu erhalten und zu entwickeln, •um den zum FFH-Gebiet „Heisterholz“ gehörenden Bereich zwischen den NSG „Heisterholz“ und „Nordholz“ als wichtiges Wandergebiet des Kammmolchs zwischen seinen Sommer- und Winterhabitaten zu erhalten und zu entwickeln, •um die Schönheit, Eigenart und Vielfalt des Landschaftsbildes, das durch reich strukturierte Wälder, Waldränder und Offenlandbereiche geprägt ist, zu erhalten und zu entwickeln, •um die Erholungseignung dieser Landschaft zu erhalten. Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_miwa_text.pdfhttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_miwa_ekarte.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_miwa_fkarte.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig (Bem.: Gruenlandkernzone) Gültigkeit: Inkraft seit: 1968, Inkraft: 2024, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Vom Mindenerwald zum Heisterholz (2024-04-18) Amtsblatt alt (1968-12-19) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: digit. Abgrenzung vom Kreis übernommen (Okt.2025) VO gilt bis Inkrafttreten der Landschaftsplaene LAGERegierungsbezirk: Detmold Kreis: Minden-Lübbecke Gemeinde(n): Hille, Minden, Petershagen öffentlicher Report generiert:20260212 domainobjectid: 5136311 Edate: 20260211 |