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LINFOS-Kennung: LSG-MI-00051 Schutzziel: Die Festsetzung erfolgt gem. § 26 BNatSchG, insbesondere • um den Biotopverbund von Stillgewässern, Wald, Säumen, Gehölzen/Hecken und Grünland innerhalb eines überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzten und von Gebäuden umgebenen Raumes zu erhalten und zu entwickeln. Die Refugialbiotope sind notwendig für das Überleben der Tiere und Pflanzen dieser Standorte, • zur Erhaltung und Entwicklung des Gebietes als ganzjähriger Lebensraum für Amphibien mit entsprechenden Wanderstrukturen und Leiteinrichtungen, • um die Stillgewässer zu erhalten und zu entwickeln, • um die Schönheit, Eigenart und Vielfalt des Landschaftsbildes dieses abwechslungsreichen und reich strukturierten Komplexes zu erhalten und zu entwickeln, • um die Erholungseignung dieser Landschaft zu erhalten, • wegen der besonderen Bedeutung der großen Wasserflächen sowie der Grünlandflächen für den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung, insbesondere als Kühlungsfunktion, Kohlenstoffsenke, Wasserspeicher und Retentionsraum. Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_minden_text.pdfhttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_minden_ekarte.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_minden_fkarte.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2024, Inkraft: 2024, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Minden (2024-11-14) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: digit. Abgrenzung vom Kreis übernommen (Okt.2025). LAGERegierungsbezirk: Detmold Kreis: Minden-Lübbecke Gemeinde(n): Lübbecke, Hille öffentlicher Report generiert:20251223 domainobjectid: 5124148 Edate: 20251222 |