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LINFOS-Kennung: LSG-MI-00050 Schutzziel: Temporäre Landschaftsschutzgebiete: Dieser Schutzstatus ist für Bereiche festgesetzt, die gemäß Regionalplan und Bauleitplanung für Nutzungen ausgewiesen sind, die noch nicht realisiert wurden. Bis zur Umsetzung dieser geplanten Nutzungen sind diese Bereiche als Landschaftsschutzgebiete geschützt und es gelten dort die Regelungen von L 4 oder L 5. Die Festsetzung erfolgt gem. § 26 BNatSchG, insbesondere: •um die naturnahen Laubwaldbestände (hauptsächlich Buchen(misch)wald) zu erhalten und zu entwickeln, insbesondere die im Plangebiet sonst nur noch an der Kleinen Aue vorkommenden Schwarzerlen(misch)wälder (§42 LNatSchG), •um die Schönheit, Eigenart und Vielfalt des Landschaftsbildes, das durch Wälder und Übergangsbereiche zum Offenland geprägt wird, zu erhalten und zu entwickeln, •um die Erholungseignung dieser Landschaft zu erhalten und zu entwickeln. Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_espelkamp_text.pdfhttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_espelkamp_ekarte.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_espelkamp_fkarte.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2024, Inkraft: 2024, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Espelkamp (2024-04-18)( Bem.: 1.Änderung) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: digit. Abgrenzung vom Kreis übernommen (Okt.2025) LAGERegierungsbezirk: Detmold Kreis: Minden-Lübbecke Gemeinde(n): Rahden, Hüllhorst, Stemwede, Nordwalde, Espelkamp, Lübbecke öffentlicher Report generiert:20251223 domainobjectid: 5124147 Edate: 20251222 |