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LINFOS-Kennung: LSG-MI-00049 Schutzziel: Temporäre Landschaftsschutzgebiete: Dieser Schutzstatus ist für Bereiche festgesetzt, die gemäß Regionalplan und Bauleitplanung für Nutzungen ausgewiesen sind, die noch nicht realisiert wurden. Bis zur Umsetzung dieser geplanten Nutzungen sind diese Bereiche als Landschaftsschutzgebiete geschützt und es gelten dort die Regelungen von L 4 oder L 5. Die Festsetzung erfolgt gem. § 26 BNatSchG, insbesondere: •um die Schönheit, Eigenart und Vielfalt des Landschaftsbildes, das hauptsächlich durch gliedernde Gehölzstrukturen und Offenlandbereiche (Grünland-Acker-Komplex) geprägt wird, zu erhalten und zu entwickeln, •um die Erholungseignung dieser Landschaft zu erhalten und zu entwickeln, •um den Lebensraum für Tierarten, die einen Wechsel aus Wäldern/Gehölzen und Offenland benötigen, zu erhalten und zu fördern. Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_espelkamp_text.pdfhttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_espelkamp_ekarte.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_espelkamp_fkarte.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2024, Inkraft: 2024, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Espelkamp (2024-04-18)( Bem.: 1.Änderung) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: digit. Abgrenzung vom Kreis übernommen (Okt.2025) LAGERegierungsbezirk: Detmold Kreis: Minden-Lübbecke Gemeinde(n): Hüllhorst, Espelkamp, Lübbecke, Nordwalde, Rahden, Stemwede öffentlicher Report generiert:20251223 domainobjectid: 5124146 Edate: 20251222 |