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LINFOS-Kennung: LSG-MI-00047 Schutzziel: (1) Die Unterschutzstellung erfolgt: a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie zur Regenerationsfähigkeit der Naturgüter des Stemweder Berges als Kompakter Höhenzug eines zusammenhängenden Waldgebietes mit vorgelagerten Offenlandflächen der Kulturlandschaft. Das Gebiet mit landesweit bedeutsamen Lebensräumen und Lebensstätten seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten und einer hohen Artenvielfalt zeichnet sich insbesondere durch einen hohen Anteil altersheterogener Buchen- und Nadelwälder und alter Lößlehm- und Kalkackerlagen aus; b) zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse im Gebietsnetz „NATURA 2000“ gemäß Artikel 4, Abs. 4 in Verbindung mit Artikel 2, Abs. 2 und Artikel 6, Abs. 2 der FFH-Richtlinie im Bereich der Kernzone des Landschaftsschutzgebietes. Hierbei handelt es sich um die folgenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-Lebensraum-Typen) und die folgenden Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie: • Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum, NATURA 2000-Code 9130), • Hirschkäfer (Lucanus cervus), • Kammmolch (Triturus cristatus); Des Weiteren haben die Flächen der Kernzone des Landschaftsschutzgebietes im Gebietsnetz „NATURA 2000“ Bedeutung für folgende Vogelarten von gemeinschaftlichem Interesse, auf die sich Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG (Vogelschutzrichtlinie) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 (Abl. EU Nr. L 20 S. 7), zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/17/EU des Rates vom 13. Mai 2013 (Abl. EU Nr. L 158 S. 193), bezieht: • Uhu (Bubo bubo), • Schwarzspecht (Dryocopus martius), • Nachtigall (Luscinia megarhynchos), • Rotmilan (Milvus milvus), • Pirol (Oriolus oriolus), • Wespenbussard (Pernis apivorus); c) wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des in der Ebene der Rahden-Diepenauer Geest durch die Erhebungen der Stemweder Berge weithin geprägten Landschaftsbildes mit den auf Kalkgesteinen stockenden, großen, teilweise naturnahen Waldbereichen und den landwirtschaftlich genutzten Flächen mit Rainen und Wegesäumen sowie hier teilweise noch vorkommender, landschaftstypischer Ackerbegleitflora; d) wegen der besonderen kulturhistorischen Bedeutung dieses Landschaftsteils, insbesondere wegen des Vorkommens einer Vielzahl kulturhistorischer Elemente und Strukturen wie aus der Markenteilungszeit entstandene, kleinteilige Waldparzellen, Hudebäume, Hohlwege und Grenzgräben sowie aufgelassene Steinbrüche; e) wegen der besonderen Bedeutung des Gebietes für die natur- und landschaftsbezogene Erholung. Die Festsetzung erfolgt gem. § 21 a), b) und c) LG, insbesondere: • zur Erhaltung der stark reliefierten Hügellandschaft in Bereich der Holzhauser und Veltheimer Mark, der Emme und Gebirgsrand mit hoher standörtlicher Vielfalt, • zur Erhaltung der naturnahen ausgedehnten Waldgebiete in der Holzhauser und Veltheimer Mark und der naturnahen Laubwaldinseln im übrigen Gebiet sowie der naturnahen, grünlandbestimmten, durch Waldflächen, Obstwiesen und andere Gehölzbestände kleinräumig gegliederten Teilräume als Lebensräume und Regenerationszellen für Tiere und Pflanzen, • zur Erhaltung und Wiederherstellung naturnaher Bachtäler als Lebensräume für Tiere und Pflanzen, • zur Wiederherstellung vielfältiger naturnaher sonstiger Biotopstrukturen in den Bereich der Abgrabungen und in den an naturnahen Lebensräumen verarmten Landschaftsteilen sowie • zur Erhaltung und Wiederherstellung eines durch Landschaftselemente vielfältig gegliederten Landschaftsraumes mit hoher Bedeutung für die Erholung. Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lsg_vo_stemweder_berg.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2017, Inkraft: 2017, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (2017-12-20) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: digit. Abgrenzung vom Kreis übernommen (Okt.2025) LAGERegierungsbezirk: Detmold Kreis: Minden-Lübbecke Gemeinde(n): keine Angabe öffentlicher Report generiert:20251205 domainobjectid: 5121125 Edate: 20251204 |