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LINFOS-Kennung: LSG-MI-00045 Schutzziel: Der Schutzzweck der Verordnung besteht darin, • die in der Anlage beschriebenen Landschaftsteile als Landschaftsschutzgebiet zu sichern und sie dem Schutz des Reichsnaturschutzgesetzes zu unterstellen, • Veränderungen zu verhindern, die geeignet sind, die Natur zu schädigen, den Naturgenuss zu beeinträchtigen oder das Landschaftsbild zu verunstalten, • die ordnungsmäßige und pflegliche land- und forstwirtschaftliche Nutzung, die Nutzung von Erwerbsgartenbauflächen sowie die Maßnahmen zur Bodenverbesserung weiterhin zu ermöglichen, • die Ausübung der Jagd und Fischerei in ordnungsgemäßer Weise zu gewährleisten, • die Entnahme von Steinen und Bodenbestandteilen nur im Rahmen des eigenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes zuzulassen, • Pflegemaßnahmen an Hecken, Bäumen und Gehölzen zu ermöglichen, • sowie bauliche und andere Veränderungen zu verhindern, die den Charakter des Landschaftsgebietes beeinträchtigen könnten. Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lsg_vo_luebbecke.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1965, Inkraft: 1965, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1965-12-13) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: digit. Abgrenzung vom Kreis übernommen (Okt.2025) VO gilt bis Inkrafttreten der Landschaftsplaene Gemarkung Arenkamp, Flur 2, Flurstücke 117, 118, 159, 160, 161, 162 und 164 aus dem Landschaftsschutz entlassen (17.01.2022 BezReg Detmold Amtsblatt) LAGERegierungsbezirk: Detmold Kreis: Minden-Lübbecke Gemeinde(n): Rahden, Espelkamp, Stemwede, Lübbecke, Hüllhorst, Nordwalde öffentlicher Report generiert:20251205 domainobjectid: 5121123 Edate: 20251204 |