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LINFOS-Kennung: LSG-MI-00042 Schutzziel: Die Festsetzung erfolgt gem. § 26 BNatSchG, insbesondere • um den Biotopverbund von Grünland, Gehölzen/Hecken und Säumen innerhalb eines überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzten Raumes zu erhalten und zu entwickeln. Die Refugialbiotope sind notwendig für das Überleben der Tiere und Pflanzen dieser Standorte, • um die Schutzfunktion für das außerhalb des Plangebietes angrenzende NSG „Nordholz“ gegenüber äußeren Beeinträchtigungen aufrechtzuhalten und zu entwickeln (Puffer), • um das Kammmolchvorkommen zu erhalten und zu entwickeln, • um die Stillgewässer zu erhalten und zu entwickeln, • um die Schönheit, Eigenart und Vielfalt des Landschaftsbildes zu erhalten und zu entwickeln, • um die Erholungseignung dieser Landschaft zu erhalten und zu entwickeln, • um einen zusammenhängenden Offenlandbereich innerhalb einer zersiedelten Landschaft als wichtiges Kaltluftentstehungsgebiet zu erhalten und zu entwickeln. Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_minden_text.pdfhttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_minden_ekarte.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_minden_fkarte.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2024, Inkraft: 2024, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Minden (2024-11-14) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: digit. Abgrenzung vom Kreis übernommen (Okt.2025). LAGERegierungsbezirk: Detmold Kreis: Minden-Lübbecke Gemeinde(n): Hille, Lübbecke öffentlicher Report generiert:20251205 domainobjectid: 5121120 Edate: 20251204 |