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LINFOS-Kennung: LSG-MI-00030 Schutzziel: Die Festsetzung erfolgt gem. § 21 LG, insbesondere • um den großen, zusammenhängenden und nahezu unbebauten Bereich innerhalb der ansonsten stark zersiedelten Landschaft der Sandplatten zwischen dem Mindenerwald und Petershagen zu erhalten und zu entwickeln, • zur Entwicklung naturnaher Biotope auf mageren Sandstandorten, • um die Schönheit und Eigenart des Landschaftsbildes der schwachwelligen Geestplatte mit ihren gliedernden und belebenden Elementen wie Hecken, Baumreihen und Alleen zu erhalten und zu entwickeln, • um die Erholungseignung dieser Landschaft zu erhalten und zu entwickeln. Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_miwa_text.pdfhttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_miwa_ekarte.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_miwa_fkarte.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1968, Inkraft: 2024, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1968-12-19) LP Vom Mindenerwald zum Heisterholz (2024-04-18) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: digit. Abgrenzung vom Kreis übernommen (Okt.2025) VO gilt bis Inkrafttreten der Landschaftsplaene LAGERegierungsbezirk: Detmold Kreis: Minden-Lübbecke Gemeinde(n): Minden, Hille, Petershagen öffentlicher Report generiert:20251205 domainobjectid: 5121108 Edate: 20251204 |