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LINFOS-Kennung: LSG-MI-00026 Schutzziel: Die Festsetzung erfolgt gem. § 21 LG, insbesondere • um den Biotopverbund innerhalb der stark anthropogen überformten Hartumer Lösslehmplatten, der Sandplatten zwischen Mindenerwald und Petershagen sowie der Espelkamper-Meßlinger Grundmoränenbereiche zu erhalten und zu entwickeln, • um das offene, weit verzweigte Niederungssystem mit durchgängigen Bächen, den verbliebenen Grünlandbereichen und strukturierenden Gehölzen zu erhalten und zu entwickeln, • um die Ösper und ihre Seitengewässer naturnah zu gestalten und zu entwickeln, • um die zahlreichen Kleingewässer zu erhalten und zu entwickeln, • um den Wasserhaushalt von Teilen der ehemaligen Niedermoore und Niederungen zu erhalten oder wiederherzustellen, damit die an diese Standortbedingungen angepassten Pflanzen- und Tierarten geeignete Lebensräume vorfinden, • um die Schönheit, Eigenart und Vielfalt des Landschaftsbildes der Gewässerniederungen zu erhalten und zu entwickeln, • um die Erholungseignung dieser Landschaft zu erhalten. Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_miwa_text.pdfhttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_miwa_ekarte.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_miwa_fkarte.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1968, Inkraft: 2024, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1968-12-19) LP Vom Mindenerwald zum Heisterholz (2024-04-18) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: digit. Abgrenzung vom Kreis übernommen (Okt.2025) VO gilt bis Inkrafttreten der Landschaftsplaene LAGERegierungsbezirk: Detmold Kreis: Minden-Lübbecke Gemeinde(n): Minden, Hille, Petershagen öffentlicher Report generiert:20251205 domainobjectid: 5121104 Edate: 20251204 |