|
LINFOS-Kennung: LSG-MI-00018 Schutzziel: Die Festsetzung erfolgt gem. § 26 BNatSchG, insbesondere • um den Biotopverbund von großen zusammenhängenden Ackerflächen und Säumen innerhalb eines von Bebauung fast vollständig umschlossenen Raumes zu erhalten und zu entwickeln. Die Biotope sind wichtig für das Überleben von Arten der offenen Agrarlandschaft, • um den Biotopverbund von Fließgewässern, Wald, Säumen, Gehölzen/Hecken innerhalb eines überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzten und von Bebauung fast vollständig umschlossenen Raumes zu erhalten und zu entwickeln, • um den naturnahen Laubwaldbestand zu erhalten und zu entwickeln, • um einen naturnahen Bachlauf des Grundbaches zu entwickeln und zu erhalten, • um die Schönheit, Eigenart und Vielfalt des Landschaftsbildes zu erhalten und zu entwickeln, • um die Erholungseignung dieser Landschaft zu erhalten und zu entwickeln, • um einen großen zusammenhängenden Offenlandbereich im räumlichen Zusammenhang mit dem Ballungsschwerpunkt von Minden als wichtiges Kaltluftentstehungsgebiet zu erhalten und zu entwickeln. Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_minden_text.pdfhttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_minden_ekarte.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_minden_fkarte.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2024, Inkraft: 2024, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Minden (2024-11-14) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: digit. Abgrenzung vom Kreis übernommen (Okt.2025). LAGERegierungsbezirk: Detmold Kreis: Minden-Lübbecke Gemeinde(n): Lübbecke, Hille öffentlicher Report generiert:20251205 domainobjectid: 5121096 Edate: 20251204 |