|
LINFOS-Kennung: LSG-MI-00013 Schutzziel: Die Festsetzung erfolgt gem. § 26 BNatSchG, insbesondere • um den Biotopverbund von Fließgewässern, Stillgewässern, Säumen, Gehölzen/Hecken und Grünland innerhalb eines überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzten Raumes zu erhalten und zu entwickeln. Die Refugialbiotope sind notwendig für das Überleben der Tiere und Pflanzen dieser Standorte, • um das Fließgewässer zu erhalten und naturnah zu entwickeln, • um die Stillgewässer zu erhalten und zu entwickeln, • um die Schönheit, Eigenart und Vielfalt des Landschaftsbildes dieses abwechslungsreichen und reich strukturierten Komplexes zu erhalten und zu entwickeln, • um die Erholungseignung dieser Landschaft zu erhalten, • wegen der besonderen Bedeutung der großen Stillgewässer für die Klimafolgenanpassung, insbesondere aufgrund ihrer Kühlungsfunktion. Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_minden_text.pdfhttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_minden_ekarte.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_minden_fkarte.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2024, Inkraft: 2024, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Minden (2024-11-14) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: digit. Abgrenzung vom Kreis übernommen (Okt.2025). LAGERegierungsbezirk: Detmold Kreis: Minden-Lübbecke Gemeinde(n): Hille, Lübbecke öffentlicher Report generiert:20251205 domainobjectid: 5121091 Edate: 20251204 |