|
LINFOS-Kennung: LSG-MI-00009 Schutzziel: Die Festsetzung erfolgt gem. § 26 BNatSchG, insbesondere • um den Biotopverbund von Stillgewässern, Säumen, Gehölzen/Hecken und Grünland in Verbindung mit dem NSG „Teichlandschaft Wietersheim“ innerhalb eines überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzten Raumes zu erhalten und zu entwickeln. Die Refugialbiotope sind notwendig für das Überleben der Tiere und Pflanzen dieser Standorte, • um die Stillgewässer zu erhalten und zu entwickeln, • um die Schönheit, Eigenart und Vielfalt des Landschaftsbildes dieses abwechslungsreichen und reich strukturierten Komplexes zu erhalten und zu entwickeln, • um die Erholungseignung dieser Landschaft zu erhalten, • wegen der besonderen Bedeutung der großen Wasserflächen sowie der Grünlandflächen für den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung, insbesondere als Kühlungsfunktion, Kohlenstoffsenke, Wasserspeicher und Retentionsraum. Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_minden_text.pdfhttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_minden_ekarte.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_minden_fkarte.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2024, Inkraft: 2024, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Minden (2024-11-14) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: digit. Abgrenzung vom Kreis übernommen (Okt.2025). LAGERegierungsbezirk: Detmold Kreis: Minden-Lübbecke Gemeinde(n): Hille, Lübbecke öffentlicher Report generiert:20251205 domainobjectid: 5121087 Edate: 20251204 |