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LINFOS-Kennung: LSG-MI-00008 Schutzziel: Die Festsetzung erfolgt gem. § 26 BNatSchG, insbesondere • um die Schutzfunktion für das angrenzende NSG „Teichlandschaft Wietersheim“ gegenüber äußeren Beeinträchtigungen aufrechtzuhalten und zu entwickeln (Puffer), • um die Schönheit, Eigenart und Vielfalt des Landschaftsbildes zu optimieren, • um die Erholungseignung dieser Landschaft zu entwickeln, • um einen zusammenhängenden Offenlandbereich im räumlichen Zusammenhang mit dem Ballungsschwerpunkt von Minden als wichtiges Kaltluftentstehungsgebiet zu erhalten und zu entwickeln, • um das Gebiet als Lebensraum für Arten der offenen Agrarlandschaft zu erhalten und zu entwickeln. Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_minden_text.pdfhttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_minden_ekarte.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_minden_fkarte.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2024, Inkraft: 2024, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Minden (2024-11-14) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: digit. Abgrenzung vom Kreis übernommen (Okt.2025). LAGERegierungsbezirk: Detmold Kreis: Minden-Lübbecke Gemeinde(n): Lübbecke, Hille öffentlicher Report generiert:20251205 domainobjectid: 5121086 Edate: 20251204 |