|
LINFOS-Kennung: LSG-MI-00002 Schutzziel: Die Festsetzung erfolgt gem. § 26 BNatSchG, insbesondere • um den Biotopverbund von Fließgewässern, Säumen, Gehölzen/Hecken und Grünland entlang der Bastau zu erhalten und zu entwickeln, • um den Biotopverbund zwischen dem außerhalb des Plangebietes liegenden NSG Bastauwiesen und der innerstädtischen Bastau zu erhalten und zu entwickeln, • um die vorhandenen Freiflächen, insbesondere das festgesetzte Überschwemmungsgebiet, entlang des Gewässers vor Bebauung zu schützen, • um das Fließgewässer zu erhalten und naturnah zu entwickeln, • um die Schönheit, Eigenart und Vielfalt des Landschaftsbildes zu optimieren, • um die Erholungseignung dieser Landschaft zu entwickeln, • um die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu steigern und die Biodiversität für diesen Bereich zu erhöhen, • wegen der besonderen Bedeutung der Grünländer für den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung, insbesondere als Kohlenstoffsenke, Wasserspeicher und Retentionsraum sowie als Frischluftschneise innerhalb des Ballungsraumes von Minden. Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_minden_text.pdfhttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_minden_ekarte.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_minden_fkarte.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2024, Inkraft: 2024, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Minden (2024-11-14) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: digit. Abgrenzung vom Kreis übernommen (Okt.2025). LAGERegierungsbezirk: Detmold Kreis: Minden-Lübbecke Gemeinde(n): Lübbecke, Hille öffentlicher Report generiert:20251205 domainobjectid: 5121080 Edate: 20251204 |