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LINFOS-Kennung: LSG-MI-00001 Schutzziel: Die Festsetzung erfolgt gem. § 21 LG, insbesondere • um den Biotopverbund von Stillgewässern, Gräben, Grünland, Säumen, Hecken und Wald zu erhalten und zu entwickeln; die Übergangsbereiche sind notwendig für das Überleben der Tiere und Pflanzen dieser Standorte; • um die naturnahen Laubwaldbestände zu erhalten und die Nadelwälder naturnah zu entwickeln; • um die Vielzahl an Kleingewässern, v. a. im östlichen Teilbereich, zu erhalten und zu entwickeln; • um die Schönheit, Eigenart und Vielfalt des Landschaftsbildes dieses sehr abwechslungsreichen und reich strukturierten Komplexes zu erhalten und zu entwickeln; • um die Erholungseignung dieser Landschaft zu erhalten. Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_miwa_text.pdfhttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_miwa_ekarte.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_miwa_fkarte.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1968, Inkraft: 2024, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1968-12-19) LP Vom Mindenerwald zum Heisterholz (2024-04-18) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: digit. Abgrenzung vom Kreis übernommen (Okt.2025) VO gilt bis Inkrafttreten der Landschaftsplaene LAGERegierungsbezirk: Detmold Kreis: Minden-Lübbecke Gemeinde(n): Minden, Petershagen, Hille öffentlicher Report generiert:20251205 domainobjectid: 5121079 Edate: 20251204 |