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LINFOS-Kennung: LSG-MG-00027 Schutzziel: Schutzzwecke: -- Erhaltung und Vermehrung der gliedernden und belebenden Landschaftselemente wie Baumgruppen, Baumreihen, Feldgehölze, Obstwiesen und Grünländereien wegen ihrer besonderen Bedeutung für das Landschaftsbild und die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, -- Erhaltung und Verbesserung des vorhandenen Landschaftspotenzials für das Naturerleben und die Erholung, -- Erhaltung und Stabilisierung des Kulturlandschaftgefüges im Kontext des „Dycker Ländchens“, wegen seiner heimatkundlichen und kulturhistorischen Bedeutung und wegen der Bedeutung für die Naherholung am Nordrand der Niederrheinischen Bucht, -- Erhaltung und Entwicklung der Kulturlandschaft unter besonderer Berücksichtigung seiner Bedeutung als Trittsteinbiotop im Biotopverbund. Dies gilt einmal in Richtung Nordwesten als Pendant zum L 13 / N 13, also der Niersaue im Niederrheinischen Tiefland; zum anderen wirkt es als Teillebensraum für die deutlicher reliefierte, offene Landschaft der Niederrheinischen Bucht in südöstlicher Richtung. Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/mg_lp_ekarte_2023.pdfhttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/mg_lp_fkarte_2023.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/mg_lp_text_2023.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig (Bem.: temporaer) Gültigkeit: Inkraft seit: 2023, Inkraft: 2023, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Mönchengladbach (2023-12-15)( Bem.: 3. Aenderung) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung von der Stadt Mönchengladbach (Apr.2026) übernommen. LAGERegierungsbezirk: Düsseldorf Kreisfreie Stadt: Mönchengladbach öffentlicher Report generiert:20260501 domainobjectid: 5202009 Edate: 20260430 |