|
LINFOS-Kennung: LSG-LIP-00069 Schutzziel: Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gem. § 21 LG, insbesondere - zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfaehigkeit des Naturhaushaltes mit seinen vielfaeltigen Funktionen Wasserschutz, Klimaschutz, Bodenschutz, Biotop- und Artenschutz in einem durch Siedlungsbereiche, Streubebauung und Verkehr stark beanspruchten und z.T. beeintraechtigten Raum, - zur Erhaltung der Nutzungsfaehigkeit der Naturgueter, - zur Erhaltung und Entwicklung des fuer den Planungsraum typischen Landschaftsbildes rnit seinen praegenden Taelern, naturnahen Waldbestaenden, geomorphologischen Auspraegungen und gliedernden und belebenden Elementen, - zur Erhaltung und Sicherung der besonderen Bedeutung des Planungsraumes für die Erholung. Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp11_blomberg.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2005, Inkraft: 2005, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Blomberg (2005-02-10) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dieses Objekt hatte zuvor die Kennung LSG-4019-0036 . Nach der Aktualisierung wurde die Kennung geändert. Die digitale Abgrenzung vom Kreis wurde im Juli 2026 übernommen. LAGERegierungsbezirk: Detmold Kreis: Lippe Gemeinde(n): Blomberg öffentlicher Report generiert:20261006 domainobjectid: 5330544 Edate: 20261001 |