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LINFOS-Kennung: LSG-KLE-00051 Schutzziel: Die Schutzausweisung ist gemäß § 21 a) und b) LG geboten. Die Kopfbäume sind unverzichtbare Bestandteile des Lebensraumes für viele Tierarten. Die Größe der einzelnen Biotope, die zumeist aus Feuchtwiesen und Tümpeln bestehen, hängt von ihrer Lage im Gebiet und ihre Funktion ab. Die spezielle Funktion dieser Biotope - Bewahrung bedrohter Lebensgemeinschaften - bedingt eine langfristige Funktion. Aufgrund des öffentlichen Interesses an dieser Funktion und den notwendigen Nutzungsbeschränkungen sollten die jeweiligen Grundstücke durch die öffentliche Hand erworben werden. Die dem Landschaftsschutz unterliegenden Flurstücke sind der Anlage 5 zu entnehmen. Auf die Erhaltung verschiedener Altersstadien ist zu achten. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Weeze_Text.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Weeze_Karte.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1988, Inkraft: 1988, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Weeze (1988-01-16) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung im September 2010 vom Kreis Kleve uebernommen. LAGERegierungsbezirk: Düsseldorf Kreis: Kleve Gemeinde(n): Weeze, Goch, Kevelaer, Uedem öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 4983357 Edate: 20230828 |