|
LINFOS-Kennung: LSG-KLE-00034 Schutzziel: Die Schutzausweisung erfolgt gemäß § 26 BNatSchG a) zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter (hier: insbesondere zur Sicherung noch weitgehend zusammenhängender Waldflächen und zur Erhaltung und Vermehrung naturnaher Laubholzbestände), b) wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes, der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft sowie der Bedeutung des Stauchendmoränen-Walls als Geotop und c) wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Gocher Heide_Text.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Gocher Heide_Karte A.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Gocher Heide_Karte B.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Gocher Heide_Karte C.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2010, Inkraft: 2010, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Gocher Heide (2010-12-24) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung vom Kreis Kleve (August 2012) übernommen. LAGERegierungsbezirk: Düsseldorf Kreis: Kleve Gemeinde(n): Bedburg-Hau öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 4983338 Edate: 20230828 |