Landschaftsschutzgebiete (LSG)


LINFOS-Kennung: LSG-HX-00083
Gebietsname: LSG-Suedlicher Kreis Hoexter

Digitalisierte Fläche: 21196.1409 ha     Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Unterschutzstellung erfolgt:
a) zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes der landwirtschaftlich genutzten Flächen unter besonderer Beachtung der Grundsätze der guten fachlichen Praxis gemäß § 2 c Abs. 4 LG einschließlich der Erhaltung des Grünlandes insbesondere auf überschwemmungsgefährdeten, grundwasserbeeinflussten oder erosionsgefährdeten Standorten sowie der Landschaftsstrukturelemente wie Hecken und Feldgehölze;
b) zur naturnahen Entwicklung und Wiederherstellung von nachhaltig nutzbaren und stabilen Mischwaldbeständen sowie in den FFH-Gebieten zur Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der naturnahen Laubwälder insbesondere durch Erhalt des derzeitigen Anteils heimischer Laubgehölze und Förderung von Alt- und Totholz unter besonderer Beachtung der Grundsätze der guten fachlichen Praxis in der Forstwirtschaft gemäß § 2 c Abs. 5 LG;
c) zur Erhaltung und Wiederherstellung natürlicher oder naturnaher Gewässer einschließlich der Uferzonen sowie zur Bewahrung oder Erreichung eines guten ökologischen und chemischen Zustandes der Gewässer im Sinne der „Richtlinie 2000/60/EG des europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ (EG-Wasserrahmenrichtlinie) vom 23. Oktober 2000 (ABl. EG L 327 S. 7); im Rahmen der fischereiwirtschaftlichen Nutzung sind die Grundsätze guten fachlichen Praxis gemäß § 2 c Abs. 6 LG besonders zu beachten;
d) zur Erhaltung besonders schutzwürdiger Böden hinsichtlich ihrer natürlichen Bodenfunktionen, wie Böden mit hoher regionaler Bodenfruchtbarkeit, regional- bzw. landschaftstypische und/oder seltene Bodentypen sowie alle naturnah erhaltenen Böden, und zur Vermeidung von Wind- und Wassererosion unter besonderer Beachtung der Grundsätze natur- und landschaftsverträglicher Nutzungen;
e) zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes als Lebensraum für alle wildlebenden Tier- und Pflanzenarten sowie insbe- sondere die im Gebiet vorkommenden wildlebenden, heimischen Vogelarten und die nach den Anhängen II und IV der FFH-Richtlinie geschützten Arten;
f) zur Sicherung und Entwicklung der das Landschaftsbild gliedernden und belebenden sowie die dörflichen Siedlungsränder prägenden Landschaftselemente wie Hecken, Feldgehölze, Gewässer und Streuobstwiesen;
g) wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der naturraumtypischen Landschaftsbilder, der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft sowie der besonderen Bedeutung des Gebiets für die natur- und landschaftsbezogene Erholung. Insbesondere ist der Charakter folgender naturräumlicher Teilbereiche innerhalb eines überwiegend von Muschelkalk geprägten Berg- und Hügellandes zu bewahren:

Links auf externe Dokumente

legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_LSG_HX_sued.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
LSG, bestehend

Verfahrensstand:
VO rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1984, Inkraft: 2006, außerkraft: 2026

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt (2006-12-01)
Amtsblatt alt (1984-12-17)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Digitale Abgrenzung vom Kreis uebernommen (2024).


LAGE


Regierungsbezirk: Detmold
Kreis: Höxter Gemeinde(n): Willebadessen, Warburg, Brakel, Borgentreich, Bad Driburg


öffentlicher Report generiert:20250121      domainobjectid: 5067585     Edate: 20241111