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LINFOS-Kennung: LSG-HX-00082 Schutzziel: Im Geltungsbereich dieser Verordnung dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden, die geeignet sind, die Natur zu schädigen, den Naturgenuß zu beeinträchtigen oder das Landschaftsbild zu verunstalten. Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/vo_lsg_nord_hx.pdfhttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/vo_2026_24.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/vo_2026_24_karte.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1964, Inkraft: 1964, außerkraft: 1984 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1964-11-30) Amtsblatt (2026-06-08) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Gemäß der 97. Ordnungsbehördlichen Verordnung der Bezirksregierung Detmold vom 22.05.2026 werden in der Stadt Brakel, Gemarkung Riesel, mehrere Flurstücke aus dem Landschaftsschutz entlassen. Die Aufhebung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und betrifft die im Verordnungstext genannten Teilflächen. (Juni 2026). Mit dem Inkrafttreten des Landschaftsplans Nr. 6 Marienmünster(10.11.2025) wurden die Schutzgebiete im Kreis Höxter innerhalb des Geltungsbereichs des LP 6 neu festgesetzt. Der Geltungsbereich der durch diese Verordnung geschützten Gebiete wurde daher verkleinert (Feb.2026). Digitale Abgrenzung vom Kreis uebernommen (2024). LAGEöffentlicher Report generiert:20260620 domainobjectid: 5067629 Edate: 20241111 |