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LINFOS-Kennung: LSG-HX-00079 Schutzziel: Die Landschaftsplanung definiert die "Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftsplanung" in Text und Karte. Auf der untersten Ebene, der kommunalen Landschaftsplanung der Kreise und kreisfreien Städte, werden entsprechende Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen rechtsverbindlich festgesetzt. Die nachhaltige landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzung ist wesentliches Ziel der Landschaftsplanung. Das Vorrangflächenkonzept der Landwirtschaftskammer1 wird bei der Erstellung des Landschaftsplanes berücksichtigt, indem in den landwirtschaftlich bedeutenden, ertragskräftigen Agrargebieten keine flächenintensiven Entwicklungsmaßnahmen geplant werden. Auch im Bezug zur Eingriffsregelung sollen die Vorbehaltsflächen für die Landwirtschaft durch eine Lenkung von Kompensationsmaßnahmen in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete sowie geschützte Landschaftsbestandteile langfristig gesichert werden. Schutzzweck: Die Ausweisung des Gebietes als Landschaftsschutzgebiet erfolgt aufgrund der in § 26 BNatSchG genannten Schutzgründe. Die Unterschutzstellung erfolgt insbesondere zum •?Schutz und Erhalt von Magergrünland mit wertvollem alten Baumbestand und Lebensraum für Felsflora und -fauna als Refugial- und Vernetzungsbiotop für thermophile und gehölzbewohnende Arten Das Landschaftsschutzgebiet liegt südlich von Pömbsen. Größe: 35,7 ha. Gebietsbeschreibung60: Zwischen Alhausen und Pömbsen erstreckt sich im Bereich des Schlippenberges eine reich strukturierte Mosaiklandschaft, die in verschiedener Intensität überwiegend als Grünland genutzt wird. Besondere Bedeutung hat der etwa 11 Hektar große Südwesthang des Schlippenberges südlich von Pömbsen. Hier finden sich artenreiche Magerweiden, gegliedert durch alte Einzelbäume, Baumgruppen und Gebüsche. Links auf externe Dokumentelegaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP4_Hoexter_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1984, Inkraft: 2010, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Driburger Land (2010-09-08)( Bem.: 2. Änderung Oktober 2020) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung vom Kreis uebernommen (2024). LAGEöffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 5067626 Edate: 20241111 |