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LINFOS-Kennung: LSG-HX-00072 Schutzziel: Die Landschaftsplanung definiert die "Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftsplanung" in Text und Karte. Auf der untersten Ebene, der kommunalen Landschaftsplanung der Kreise und kreisfreien Städte, werden entsprechende Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen rechtsverbindlich festgesetzt. Die nachhaltige landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzung ist wesentliches Ziel der Landschaftsplanung. Das Vorrangflächenkonzept der Landwirtschaftskammer1 wird bei der Erstellung des Landschaftsplanes berücksichtigt, indem in den landwirtschaftlich bedeutenden, ertragskräftigen Agrargebieten keine flächenintensiven Entwicklungsmaßnahmen geplant werden. Auch im Bezug zur Eingriffsregelung sollen die Vorbehaltsflächen für die Landwirtschaft durch eine Lenkung von Kompensationsmaßnahmen in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete sowie geschützte Landschaftsbestandteile langfristig gesichert werden. Schutzzweck: Die Ausweisung des Gebietes als Landschaftsschutzgebiet erfolgt aufgrund der in § 26 BNatSchG genannten Schutzgründe. Die Unterschutzstellung erfolgt insbesondere zum •?Schutz und Erhalt von schluchtreichen Buchenwäldern und offenen Felspartien •?Schutz des Quellgebietes eines Fließgewässers von internationaler Bedeutung (FFHGebiet Nethe) •?Schutz, Erhalt und zur Entwicklung großer naturnaher Laubholzbestände Das Landschaftsschutzgebiet liegt südöstlich und südlich von Neuenheerse. Größe: 214,5 ha. Gebietsbeschreibung: Das Landschaftsschutzgebiet setzt sich aus drei schutzwürdigen Bereichen zusammen: dem Langen Berg, dem Bollberg und dem Nethetal dazwischen. Der Lange Berg mit dem Wald „Am Sundern“ westlich von Neuenheerse umfasst ein Waldgebiet mit schluchten- und felsenreichem Buchenwald, dessen Abflüsse dem Quellgebiet der Nethe zuzurechnen sind Links auf externe Dokumentelegaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP4_Hoexter_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1984, Inkraft: 2010, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Driburger Land (2010-09-08)( Bem.: 2. Änderung Oktober 2020) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung vom Kreis uebernommen (2024). LAGEöffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 5067619 Edate: 20241111 |