Landschaftsschutzgebiete (LSG)


LINFOS-Kennung: LSG-HX-00070
Gebietsname: LSG-Klinkeberg

Digitalisierte Fläche: 8.9069 ha     offizielle Fläche: 8.9000 ha    Digitalisierungsmaßstab:

Schutzziel:
Die Landschaftsplanung definiert die "Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftsplanung" in Text und Karte. Auf der untersten Ebene, der kommunalen Landschaftsplanung der Kreise und kreisfreien Städte, werden entsprechende Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen rechtsverbindlich festgesetzt. Die nachhaltige landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzung ist wesentliches Ziel der Landschaftsplanung. Das Vorrangflächenkonzept der Landwirtschaftskammer1 wird bei der Erstellung des Landschaftsplanes berücksichtigt, indem in den landwirtschaftlich bedeutenden, ertragskräftigen Agrargebieten keine flächenintensiven Entwicklungsmaßnahmen geplant werden. Auch im Bezug zur Eingriffsregelung sollen die Vorbehaltsflächen für die Landwirtschaft durch eine Lenkung von Kompensationsmaßnahmen in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete sowie geschützte Landschaftsbestandteile langfristig gesichert werden.
Die Ausweisung des Gebietes als Landschaftsschutzgebiet erfolgt aufgrund der in § 26 BNatSchG genannten Schutzgründe. Die Unterschutzstellung erfolgt insbesondere zur Erhaltung und zur Entwicklung von
•?Kalkhalbtrockenrasenelementen sowie Magergrünland
•?kulturhistorisch bedeutsamen Wäldern und Feldgehölzenhe in ihrer Funktion als Lebensraum.
Das Landschaftsschutzgebiet „Klinkeberg“ liegt nordwestlich von Erpentrup. Größe: 8.9 ha
Gebietsbeschreibung55: Nordöstlich von Erpentrup liegt der Klinkeberg, ein mit Feldgehölzen bestandener Kegelberg, mit als Grünland genutzten Hängen auf flachgründigen steinigen Böden (Rendzina), der im Biotopverbund als Teil einer Kulturlandschaft aus kleinstrukturierten Grünland-Gehölzkomplexen von herausragender Bedeutung ist. Südlich seiner Kuppe grenzt eine weitere Erhebung an, an deren Südhang sich ein zur Zeit ca. 1,4 ha großer Bereich mit Kalkhalbtrockenrasen sowie eine Magerweide mit Halbtrockenrasenelementen befindet. Der mit vereinzelten Schlehen- und Rosengebüschen durchsetzte Halbtrockenrasen wird nach Norden von einem Feldgehölz und nach Süden von einer Hecke bzw. einem Gebüsch begrenzt. Nach Westen hin schließt eine Laubholz-Aufforstung an. Nach Osten geht der Bestand im oberen und mittleren Hangbereich in eine Magerweide über. Die unteren Hangbereiche sind Fettweide. Entlang der umgebenden Feldwege wachsen Hecken und Baumreihen.

Links auf externe Dokumente

legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP4_Hoexter_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
LSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1984, Inkraft: 2010, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Driburger Land (2010-09-08)( Bem.: 2. Änderung Oktober 2020)

Digitalisiermaßstab:


Allgemeine Bemerkungen:
Digitale Abgrenzung vom Kreis uebernommen (2024).


LAGE



öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 5067617     Edate: 20241111